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lassung zu der Dienstprüfung auszuarbeiten ist, wird einer der beiden Aufsätze, im letzten
Semester vor der Prüfung werden beide Aufsätze nachgelassen.
Die Themen zu sämmtlichen Aufsätzen, welche die Studirenden der Philologie und
der realistischen Fächer über Gegenstände ihrer besonderen Fachstudien zu machen haben,
sind von ihnen zuvor der Genehmigung der Lehrer, welche die Korrektur derselben übernehmen,
zu unterstellen.
S. 5.
Bezüglich der Seminarprüfungen bleiben die auf ein Lehramt sich vorbereitenden
Zöglinge in den drei ersten Semestern den übrigen Seminarzöglingen gleichgestellt.
Auch vom vierten Semester an haben die zugleich Theologie studirenden Zög
linge sich nur an den Seminarprüfungen für die Theologen zu betheiligen. Ihre Leistungen
für das Seminar in den Semestern, für welche ihnen das Geldfurrogat bewilligt
wird (§F. 3 Abs. 2), haben sich nach den bezüglich des Geldsurrogats bestehenden Vorschriften
zu richten.
Die Zöglinge, welchen gestattet ist, sich ansschließlich dem Studium der
Philologie oder der realistischen Fächer zu widmen, haben je am Schlusse eines
Semesters ein schriftliches Examen unter Klaufur zu bestehen. Hiebei haben die Phi
lologen im vierten Semester eine Uebersetzung aus einem lateinischen und einem
griechischen Klassiker ins Deutsche mit den erforderlichen sprachlichen und sachlichen Erläuterungen,
im fünften Semester eine Uebersetzung theils ins Lateinische und Griechische,
theils aus dem Griechischen ins Deutsche zu liefern und eine Frage aus der alten
Geschichte zu beantworten.
Im sechsten Semester ist eine Uebersetzung ins Lateinische und aus dem Lateinischen,
letztere mit sprachlichen und sachlichen Erläuterungen, sowie die Beantwortun
einer Frage aus den griechischen oder römischen Staatsalterthümern und je nach der
Wahl des dritten Hauptfachs ein deutscher Aufsatz über einen Gegenstand der älteren
deutschen Sprach= oder Litteraturgeschichte oder der mittelalterlichen, insbesondere deuts chen
Geschichte oder eine französische Stilprobe zu liefern.
Am Schlusse des siebenten Semesters ist eine Uebersetzung ins Griechische und
eine Uebersetzung aus dem Griechischen mit sprachlichen und sachlichen Erläuterungen
die Beantwortung einer Frage aus der griechischen oder römischen Litteraturgeschichte und
ein deutscher Aufsatz über einen Gegenstand der neueren deutschen Litteratur oder der