Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1818. (9)

65
Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

No.  9.

 

(No.  482.)  Gesetz  über  den  Zoll  und  die  Verbrauchs-Steuer  von  ausländischen  Waaren
und  über  den  Verkehr  zwischen  den  Provinzen  des  Staats.  Vom  23östen
Mai  1  818.

Wie  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  Kbnig  von
Preußen  ꝛc.  7.

Haben  bereits  durch  die  Finanz-Gesetze  vom  27sten  October  1810.  und
Vten  September  181I.  die  Vorzüge  einer  einfachen  Steuerverfassung  anerkannt.
  Eine  gründlich  verbesserte  Finanz-Gesetzgebung  kann  sich  jedoch  um
so  mehr  nur  allmählig  entwickeln,  als  der  Staatsbedarf  niemals  dem  Zufalle
preisgegeben  werden  darf.

Die  bisher  erwogene  Verbesserungen  des  Steuerwesens  beruhen  auf  besondern
  Verhältnissen  des  Innern,  und  unterliegen  noch  der  naähern  Prüfung.
Allgemein  und  klar  zeigt  sich  aber  schon  jetzt  das  Bedürfniß,  die  Beschränkungen
  des  freien  Verkehrs  zwischen  den  verschiedenen  Provinzen  des  Staats  selbst
aufzuheben,  die  Zoll-Linien  überall  auf  die  gegenwärtigen  Grenzen  der  Monarchie
  vorzurücken,  auch  durch  eine  angemessene  Besteuerung  des  außern  Handels
und  des  Verbrauchs  fremder  Waaren,  die  inländische  Gewerbsamkeit  zu  schüzzen,
  und  dem  Staate  das  Einkommen  zu  sichern,  welches  Handel  und  Luxus,
ohne  Erschwerung  des  Verkehrs,  gewähren  können.

Wir  haben  alle  sich  hierauf  beziehenden  und  zu  Unserer  Kenntniß  gekommenen
  Verhälknisse  sorgfaltig  prüfen  lassen,  und  verordnen,  nachdem  Wir
darüber  das  Gutachten  Unsers  Staatsraths  vernommen  haben,  deshalb  nunmehr
  wie  folget:  6

§.  I.  Alle  fremde  Erzeugnisse  der  Natur  und  Kunst  können  im  ganzen  1.  erkebe  mit  dem  Aus-Umfange

  des  Staats  eingebracht,  verbraucht  und  durchgeführt  werden.  1.  Allsemeine  Grundscte.
a.  Einsuabend  Verbrauch
mier  Waren.

§.  2.  Allen  inländischen  Erzeugnissen  der  Natur  und  Kunsi  wird  die  Fns  Furlung.  inländischer
Ausfuhr  verstattet.  Grzeu
Jahrgang  1848.  2  .  3.

(Uusgegeben  zu  Berlin  den  5ten  September  1818.)