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II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
1. Des Studienraths.
Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt erklärten Jünglinge.
In Folge der in diesem Monate vorgenommenen Vorprüfung für die akade“
mischen Studien sind von den dabei erschienenen 95 Universitäts -Candidaten (mit
Einrechnung von 19 Candidaten der katholischen Theologie, uͤber welche spaͤter besondere
Bekanntmachung erfolgen wird) wegen unzureichender Kenntnisse
von dem Studium der erangelischen Theologie
— — — — Rechtswissenschaft
— — — — Regiminalwissenschaft
— — — — Medicin und höheren Chirurgie
— — — — Cameralwissenschaften
— — — — Forstwissenschaft ....
—— —- —Phtloloqte... 1
zuruͤckgewiesen, folgende aber zu Universitaͤtsstudien für befähige erklaͤrt worden:
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I. Zum Studium der evangelischen Theologie:
Wilhelm Ludwig Ekhardr, Sohn des Kaufmanns in Bönnigheim.
Ernst und
Friedrich Maulbetsch, Söhne des Schulmeisters in Ulm.
II. Zum Studium der Rechtswissenschaft:
Maximilian Ferdinand Auer, Sohn des Obrist-Lieutenants in Stuttgart.
Wilhelm v. Baldinger, Sohn des 1 Oberamtmanns in Wiblingen.
Ludwig v. Baumbach, Sohn des Obersten und Adjutanten Seiner Majestat
des Koͤnigs.
Anton Beyerle, Sohn des nr. Med. in Weil der Stadt.
Carl Blifers, Sohn des J Hofbuchbinders in Tübingen.