Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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berechnet.  Der  Helfer  hat  aber  neben  den  gewoͤhnlichen  Arbeiten  bei  der  Stabtkirchen-Gemeinde
  noch  in  dem  Arbeitshause  alle  Sonntage  einen  Gottesdienst  und  in  jeder
  Woche  eine  Erbauungsstunde  zu  halten,  wofuͤr  er  eine  besondere  Belohnung  von
jährlichen  80  fl.  bezieht.

8)  Die  Bewerber  um  das  in  der  zweiten  Besoldungsklasse  stehende  Kameralamt
Maulbronn  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Reckarkreises
vorschriftmäßig  zu  melden.

9)  Am  24.  v.  M.  ist  der  Finanzkammer-Direktor  Freiherr  v.  Seutter  zu
Ludwigsburg  gestorben.

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Widerruflich  angestellte  Diener.

Ernannt  wurden:  den  9.  v.  M.  zum  Forstwart  in  Oggenhausen,  Forsts  Heidenheim,
  der  Waldschütz  Hofmann  zu  Herbrechtingen;

den  21.  v.  M.  für  die  erledigte  Asüstenten-Stelle  bei  dem  Catasterbüreau  der
bisherige  provisorische  Assistent,  Kameralamts-Buchhalter  Fink,  von  Urach;

den  25.  v.  M.  der  vormalige  erste  Commis  bei  der  Tabaks-Regie,  Schwarzmann,
  zum  Kanzlei-Assistenten  beim  Staatsarchive.