Nr. 169. 1917. 1191
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 Abs. 2 und 8 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die
Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 — RBl. S. 577 — wird bekannt
gemacht:
Als giftige Stoffe im Sinne der Bekanntmachung vom 1. An
— Mitteilungen der Reichsbekleidungsstelle und Reichsfaßstelle
sind zu erachten:
Akonitin, dessen Verbin-
dungen und Zuberei-
tungen,
Arsen, dessen Verbindun-
gen und Zubereitungen,
auch Arsenfarben,
Atropin, dessen Verbin-
dungen und Zuberei-
tungen,
Brucin, dessen Verbindun-
gen und Zubereitungen,
Curare und dessen Präpa-
rate,
CyanwasserstoffsäureBlau-
säure), Cyankalium, die
sonstigen cyanwasserstoff-
sauren Salze und deren
Lösungen, mit Ausnahme
des Berliner Blau
(Eisencyanür) und des
gelben Blutlaugensalzes
(Kaliumeisencyanür),
Daturin, dessen Verbin-
dungen und Zuberei-
tungen,
Digitalin, dessen Verbin-
dungen und Zuberei-
tungen
Emetin, dessen Verbindun-
gen und Zubereitungen,
Abteilung 1.
Erythrophlin, dessen Ver-
bindungen und Zuberei-
tungen,
Fluorwasserstoffsäure
(Flußsäure),
Homatropin, dessen Ver-
bindungen und Zuberei-
tungen,
Hyoscin (Dubeisin), dessen
Verbindungen und Zube-
reitungen,
Hyoschamin (Dubeisin),
dessen Verbindungen und
Zubereitungen
Kantharidin, dessen Ver-
bindungen und Zuberei-
tungen
Kolchicin, dessen Verbin-
dungen und Zuberei-
tungen
Koniin, dessen Verbindun-
gen und Zubereitungen,
Nikotin, dessen Verbindun-
gen und Zubereitungen,
Nitroglycerinlösungen,
Phosphor (auch roter, so-
fern er gelben Phophor
enthält) und die damit
bereiteten Mittel zur
st 1917, Ziffer 1, 2 4
r. 28, Seite 111 —
Vertilgung von Unge-
ziefer,
Physostigmin, dessen Ver-
bindungen und Zuberei-
tungen,
Pikrotoxin,
Quecksilberpräparate, auch
Farben aus Queckfilber-
chlorür (Kalomel) und
Schwefelquecksilber (Zinn-
ober),
Salzsäure, arsen-
haltige,“)
Schwefelsäure, ar-
senhaltige,“)
Skopolamin, dessen Ver-
bindungen und Zuberei-
tungen,
Strophantin,
Strychnin, dessen Verbin-
dungen und Zuberei-
tungen, mit Ausnahme
von strychninhaltigem
Getreide,
Uransalze, lösliche, auch
Uranfarben,
Veratrin, dessen Verbin-
dungen und Zuberei-
tungen.
Anmerkung: Salzsäure und Schwefelsäure gelten als arsenhaltig, wenn
1
1 ccm Ler Säure, mit 3 cem Zinnchlorürlösung versetzt,
Färbung annimmt.
innerhalb
15 Minuten eine dunklere
ei der Prüfung auf den Arsengehalt ist, soiern es sich um konzentrierte Schwefelsäure
handelt, zunächst 1 cem durch Eingießen in 2 com Wasser zu verdünnen und 1 cem von dem er-
8 Hür#cchrorürlosen ist aus 5 Gewichtsteilen kristalisiertem Zinn-
chlorür, die mit 1 Gewichtsteile Salzsäure anzurahren und vollständig mit trockenem Chlorwasser-
lalteten
stoffe zu sättigen sind, herzustellen, nach dem
Glasstopsen verschlossenen, möglichst angefüllten Flaschen aufzubewahren.
emische zu verwenden.
(bsetzen durch Aslest zu filtrieren und in kleinen, mit
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