Nr. 179. 1259
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 16. Oktober 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage 1 der Verordnung
vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände
auf Kauffahrteischiffen. (2) Bekanntmachung, betreffend den Absatz von
Dörrobst. (3) Bekanntmachung zur Ausführung der Reichsgetreide-
ordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917. (4) Bekanntmachung,
betreffend Ubertritt des Gutes Briggow zum Standesamtsbezirk Kastorf.
(5) Bekanntmachung, betreffend Ersparnis von Brennstoffen. (6) Be-
kanntmachung, betreffend die Vorbereitungszeit der Kandidaten
des höheren Lehramts, die während des Krieges im Heeresdienst ge-
standen haben. (7) Bekanntmachung, betreffend Ersuchen an Behörden
anderer Bundesstaaten um Herstellung von Lichtbildern zu Zwecken
eines Strafverfahrens. (8) Bekanntmachung, betreffend die Hafengebiete
von Rostock und Wismar.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 11. Oktober 1917, betreffend Anderung der Anlage 1
der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher
Gegenstände mit Kauffahrteischiffen.
Auf Grund der Zusatzverordnung vom 14. Dezember 1915 zur Verordnung
vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände mit
Kauffahrteischiffen, wird das Nachstehende bestimmt:
Die Anlage 1 der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Be-
förderung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen (Rbl. Nr. 24 für
1912), wird folgendermaßen ergänzt bezw. geändert:
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