Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 179. 1259 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 16. Oktober 1917. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage 1 der Verordnung 
vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände 
auf Kauffahrteischiffen. (2) Bekanntmachung, betreffend den Absatz von 
Dörrobst. (3) Bekanntmachung zur Ausführung der Reichsgetreide- 
ordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917. (4) Bekanntmachung, 
betreffend Ubertritt des Gutes Briggow zum Standesamtsbezirk Kastorf. 
(5) Bekanntmachung, betreffend Ersparnis von Brennstoffen. (6) Be- 
kanntmachung, betreffend die Vorbereitungszeit der Kandidaten 
des höheren Lehramts, die während des Krieges im Heeresdienst ge- 
standen haben. (7) Bekanntmachung, betreffend Ersuchen an Behörden 
anderer Bundesstaaten um Herstellung von Lichtbildern zu Zwecken 
eines Strafverfahrens. (8) Bekanntmachung, betreffend die Hafengebiete 
von Rostock und Wismar. 
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 11. Oktober 1917, betreffend Anderung der Anlage 1 
der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher 
Gegenstände mit Kauffahrteischiffen. 
Auf Grund der Zusatzverordnung vom 14. Dezember 1915 zur Verordnung 
vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände mit 
Kauffahrteischiffen, wird das Nachstehende bestimmt: 
Die Anlage 1 der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Be- 
förderung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen (Rbl. Nr. 24 für 
1912), wird folgendermaßen ergänzt bezw. geändert: 
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