Nr. 182. 1273
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 19. Oktober 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die zur Verminderung des Reiseverkehrs
in Kraft tretenden Zuschläge bei Benutzung von D-Zügen, Schnell= und
Eilzügen. (2) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Veräußerung,
Verwendung und Meldepflicht von pflanzlichen Gerbstoffauszügen und
künstlichen Gerbmitteln. (3) Bekanntmachung, betreffend Anmeldung von
Vorräten in Ledern und Lederabfällen jeder Art. (4) Bekanntmachung,
betreffend die Anzeige von Malariafieber. (5) Bekanntmachung, be-
treffend den Unterricht in domanialen und ritter= und landschaft-
lichen Landschulen im laufenden Winterhalbjahr.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 17. Oktober 1917, betreffend die zur Verminderung
des Reiseverkehrs in Kraft tretenden Zuschläge bei Benutzung von D-Zügen,
Schnell= und Eilzügen.
Die zu Verminderung' des Reiseverkehrs mit dem 18. Oktober d. J. in Kraft
tretenden Zuschläge bei Benutzung von D-Zügen, Schnell= und Eilzügen sind
von den Beamten bei Benutzung dieser Züge auf Dienstreisen als bare Ver-
läge zu behandeln und bei Einreichung ihrer Reisekostenberechnung gesondert
aufzuführen.
Schwerin, den 17. Oktober 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb
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