Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 182. 1273 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 19. Oktober 1917. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die zur Verminderung des Reiseverkehrs 
in Kraft tretenden Zuschläge bei Benutzung von D-Zügen, Schnell= und 
Eilzügen. (2) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Veräußerung, 
Verwendung und Meldepflicht von pflanzlichen Gerbstoffauszügen und 
künstlichen Gerbmitteln. (3) Bekanntmachung, betreffend Anmeldung von 
Vorräten in Ledern und Lederabfällen jeder Art. (4) Bekanntmachung, 
betreffend die Anzeige von Malariafieber. (5) Bekanntmachung, be- 
treffend den Unterricht in domanialen und ritter= und landschaft- 
lichen Landschulen im laufenden Winterhalbjahr. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 17. Oktober 1917, betreffend die zur Verminderung 
des Reiseverkehrs in Kraft tretenden Zuschläge bei Benutzung von D-Zügen, 
Schnell= und Eilzügen. 
Die zu Verminderung' des Reiseverkehrs mit dem 18. Oktober d. J. in Kraft 
tretenden Zuschläge bei Benutzung von D-Zügen, Schnell= und Eilzügen sind 
von den Beamten bei Benutzung dieser Züge auf Dienstreisen als bare Ver- 
läge zu behandeln und bei Einreichung ihrer Reisekostenberechnung gesondert 
aufzuführen. 
Schwerin, den 17. Oktober 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium. 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb 
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