1276 Nr. 182. 1917.
g 6.
Veräußerungs= und Verwendungserlaubnis.
Trotz der Beschlagnahme ist unbeschadet der sonst bestehenden Bestimmungen oder
besonderer Anordnung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegs-
ministeriums gestattet:
1. die Veräußerung und Lieferung an und durch die Kriegsleder Aktiengesell-
schaft, Berlin W. 9, Budapester Str. 11/12, und die Verwendung der durch
die Kriegsleder Aktiengesellschaft bezogenen beschlagnahmten Gegenstände
zur Herstelung von Leder im eigenen Betriebe; n
2. die Verwendung der aus pflanzlichen Gerbstoffen gewonnenen Gerbbrühen
von weniger als 10% Bé. Dichtigkeit zur Herstellung von Leder im eigenen
Betriebe; 4
. die Veräußerung, Lieferung und Verwendung von Chromsalzen und ge-
wöhnlichem Alaun; ⅜„
. die Verwendung der am 19. Oktober 1917 nachweislich im Besitze der Ger-
bereien oder Lederzurichtereien befindlichen, von dieser Bekanntmachung
betroffenen Gegenstände, soweit nicht die Bekanntmachung Nr. Ch. II.
588/10. 15. K. R. A. (Verbot künstlicher Beschwerung von Leder) es verbietet;
. die Veräußerung und Lieferung der unter § 1b fallenden Stoffe an andere
Abnehmer als Gerbereien oder Lederzurichtereien.
8 6.
Meldepflicht.
Das Leder-Zuweisungs-Amt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preu-
Kischen Kriesministeriums ist berechtigt, nach Maßgabe der Bekanntmachung über Aus-
kunftspflicht vom 12. Juli 1917 (RE#Bl. S. 604) jederzeit Auskünfte über die von der
Bekanntmachung betroffenen Gegenstände zu verkangen.
8 7.
Anträge und Anfragen. -
Anträge und Anfragen sind ausschließlich an das Leder-Zuweisungs-Amt, Berlin
W. 9, Budapester Str. 11, zu richten, von welchem auch die Vordrucke für Antrags-
Erlaubnis= und Meldescheine zu beziehen sind.
8 8.
Inkrafttreten.
Die Bekanntmachung tritt mit dem 19.Oktober 1917 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung Nr. Ch. II. 1000/4. 16. K.R.A., betreffend
Verbot der Extraktion von Gerbrinden, vom 1. Juni 1916, außer Kraft.
Altona, den 19. Oktober 1917.
Stellvertr. Generalkommando IX. Armeekorps.
v. Falk,
General der Infanterie.
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