Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

1280 Nr. 182. 1917. 
G) Bekanntmachung vom 15.Oktober 1917, betreffend den Unterricht in doms- 
nialen und ritter= und landschaftlichen Landschulen im laufenden Winterhalbjahr. 
Mit Rücksicht auf die durch den Krieg hervorgerufenen außerordentlichen Ver- 
hältnisse sieht sich das unterzeichnete Ministerium auch in diesem Jahre veran- 
laßt zu bestimmen, daß in allen domanialen und ritter= und landschaftlichen 
Landschulen, wo die aus anderen Ortschaften eingeschulten Kinder wegen zu 
großer Entfernung ihres Wohnorts in der Mittagspause nicht nach Hause gehen 
können, während des Winters der Unterricht nur an den Vormittagen erteilt 
wird. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den bezeichneten Schulen 
soll während des Winters 24 betragen, welche auf die 6 Vormittage gleich- 
mäßig zu verteilen sind. 
Schwerin, den 15. Oktober 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Unterrichtsangelegenheiten. 
Langfeld.
	        
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