Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 196. 1917. 1421 
Anlage 4. 
Zuschläge zu dem für gemahlenen Melis festgesetzten 
Preise. 
A. Melis: 
1. Kristallzucker (ohne Sackhh.. 0O00 M 
2. Melispuder (lohne Sichkn PP.090 „ 
B. Harte Raffinaden: 
1. Brote, lose (in gewöhnlicher Papierpackungng. L1% „ 
2. Platten, lose (in gewöhnlicher Papierpackungg P+1½8 „ 
3. Würfel in Kisten zu 50 kg bis 130 Stück auf ½ kg 
a) feinkörnige geschnittene Würffe f1/ „ 
- b)grobkormgegeschnitteneWurfel........-1-1,025,, 
c)gepreßteWurfel.· ...-I—0,875» 
Für Würfel mit mehr als 130 Stück auf ½ kg gilt 
ein weiterer Zuschlag von ++ 0 „ 
Bei der Lieferung von Würfeln in Kisten kann neben dem Preise für den Zucker 
der Preis der Kiste zu den Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. 
C. Gemahlene Raffinaden und raffinierte Kristallzucker: 
1. gewöhnliche Sorten (lohne Sacck) . + 0, 
2. besondere Sorten, namentlich gemahlens Raffinaden aus 
Broten, Platten oder gleichwertigem GSuut P1,5 „ 
302
	        
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