Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 199. 147 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 12. November 1917. 
Inhalt. 
II. Ibteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Erzeugung des Kriegsmaterials durch 
*5 Eisen= und Stahlwerke, (2) Bekanntmachung, betreffend Amtsdauer der 
Organe der Handwerber. (3) Bekanntmachung zur Ausführung der 
Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 über Auskunftspflicht. 
(4) Bekanntmachung, betreffend den Verkauf von Gänsefleisch in Teilen 
und von aus Gänsen hergestellten Erzeugnissen. 
  
  
  
[. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 12. November 1917, betreffend Erzeugung des Kriegs- 
materlals durch Eisen= und Stahlwerke. . 
die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage. betreffend Erzeugung 
des Kriegsmaterials durch Eisen= und Stahlwerke, wird hiermit zur allge- 
meinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser 
Anordnung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung 
zu überwachen. 
Schwerin, den 12. November 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Mintsterium des Innern. 
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