Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 206. 1476 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 24. November 1917. 
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend rohe Kanin-, Haseu= und Katzenfelle. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 24. November 1917, betreffend rohe Kanin-, Hasen- 
und Katzenfelle. 
ie nachstehenden Bekanntmachungen des stellvertretenden Generalkommandos 
zu * vom heutigen Tage, betreffend 
Verkaufsverpflichtung von rohen Kanin-, Hasen= und Katzenfellen 
und 
2. Ausnahmebewilligung zu der in Nr. 91 des Regierungsblattes 
veröffentlichten Bekanntmachung Nr. L 800/4. 17. K.R. A., be- 
treffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht 
von rohen Kanin-, Hasen= und Katzenfellen und aus ihnen her- 
gestelltem Leder vom 1. Juni 1917 
werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert für die Bekanntgabe dieser 
Anordnung durch Ausruf, öffentlichen Aushang oder Anschlag innerhalb 
ihres Bezirks Sorge zu tragen.“ 
Schwerin, den 24. November 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
Im Auftraoe: Walter.
	        
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