Nr. 207. 18#
Regierungs-Blatt
für das
Eroßherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 26. November 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Kriegs-
ernährungsamts über die Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr
mit Milch vom 3. November 1917. (2) Bekanntmachung, betreffend
Anordnungen der Reichsstelle für Speisefette vom 8. November 1917
zur Verordnung über die Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr
mit Milch vom 3. November 1917.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 23. November 1917 zur Ausführung der Verordnung
des Kriegsernährungsamts über die Bewirtschaftung von Milch und den Ver-
kehr mit Milch vom 3. November 1917.
Zur Ausführung der Verordnung des Kriegsernährungsamts über die Be-
wirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3. November 1917
— RGl. S. 1005 — wird bestimmt:
1
Die Vorschriften der Verordnung vom 29. Juni 1917, betr. Kommunal-
verbände — Rbl. Nr. 112 — finden Anwendung.
II.
Die der Landeszentralbehörde zustehenden Befugnisse aus § 3 Abs. 3
und 4, § 8 Abs. 2, §9 Satz 1 und 2 und § 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung
werden der Landesbehörde für Volksernährung zu Schwerin übertragen.
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