Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

1572 Nr. 220 1917. 
(3) Bekanntmachung vom 19. Dezember 1917, betreffend Ent= und Beladungen 
von Eisenbahnwagen an Sonn= und Feiertagen. 
achstehende Bekanntmachung des stellvertretenden kommandierenden Generals 
des IX. Armeekorps vom 14. d. Mts. wird hierdurch zur allgemeinen 
Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 19. November 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
VI/Vera. Nr. 2648/4611. Nr. 2427. Altona, 14. Dezember 1917. 
Ent-- und SBeladungen von eisenbahnwagen an Sonn- 
und Feiertagen. 
Im Hinblick auf den derzeitigen außerordentlichen Wagenmangel wird erneut aus 
das Dringlichste in Erinnerung gebracht, daß die ungestörte und schnellste Ent= und.Be- 
ladung von Eisenbahnwagen auch an Sonn= und Feiertagen eine unbedingte Not- 
wendgkeit ist. Angesichts der bevorstehenden Weihnachts= und Neujahrsfeier- 
tage werden Empfänger und Absender ersucht, rechtzeitig die nötigen Maßnahmen zu 
treffen. Soweit Selbsthilfe nicht ausreicht, sind militärische Hilfsaktionen in gleicher 
Weise wie an Wochentagen zu stellen. Es wird auf frühere Verfügungen Nr. 2691 
K.V. B. 1916; Nr. 173 K.V.B. 1917; Nr. 638 K.V. B. 1917 und Nr. 2366 K.V. B. 1917 
verwiesen, die sich gleicherweise auf alle Zivil-Empfänger und Absender wie auf alle 
militärischen Dienftstellen erstrecken. Zwangsentladung und Zwangszuführung werden 
unnachsichtlich angewandt werden. 
v. Falk.
	        
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