Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 222. 1581 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mlechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 22. Dezember 1917. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gewährung der laufenden Kriegs- 
teuerungsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen an die beim Heere Dienst 
tuenden Beamten usw. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 20. Dezember 1917, betreffend die Gewährung 
der laufenden Kriegsteuerungsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen an die 
beim Heere usw. Dienst tuenden Beamten usw. 
Die mittels der Bekanntmachungen vom 7. Mai 1917 — Röl. Nr. 76 — und 
25. September 1917 — Rbl. Nr. 167 — erlassenen Bestimmungen wegen 
der Gewährung von laufenden Kriegsteuerungsbeihilfen und Kriegsteuerungs- 
zulagen werden nach Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
und nach Zustimmung der Stände unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 
30. Juni 1917 — Rbl. Nr. 114 —, betreffend die Gewährung von laufenden 
Kriegsteuerungsbeihilfen an die zum Heeresdienst einberufenen Beamten und 
Angestellten mit Gemeinen= oder Gefreitenlöhnung, rückwirkend vom 1. Juli 
1917 ab, wie folgk, erweitert. 
1. Die bei dem Heere, bei der Flotte, bei der Militär= oder Marineverwal- 
tung Dienst tuenden oder als Militärpersonen bei den Verwaltungen 
in den besetzten feindlichen Gebietsteilen beschäftigten oder im Sanitäts- 
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