Nr. 222. 1581
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mlechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 22. Dezember 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gewährung der laufenden Kriegs-
teuerungsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen an die beim Heere Dienst
tuenden Beamten usw.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 20. Dezember 1917, betreffend die Gewährung
der laufenden Kriegsteuerungsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen an die
beim Heere usw. Dienst tuenden Beamten usw.
Die mittels der Bekanntmachungen vom 7. Mai 1917 — Röl. Nr. 76 — und
25. September 1917 — Rbl. Nr. 167 — erlassenen Bestimmungen wegen
der Gewährung von laufenden Kriegsteuerungsbeihilfen und Kriegsteuerungs-
zulagen werden nach Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
und nach Zustimmung der Stände unter Aufhebung der Bekanntmachung vom
30. Juni 1917 — Rbl. Nr. 114 —, betreffend die Gewährung von laufenden
Kriegsteuerungsbeihilfen an die zum Heeresdienst einberufenen Beamten und
Angestellten mit Gemeinen= oder Gefreitenlöhnung, rückwirkend vom 1. Juli
1917 ab, wie folgk, erweitert.
1. Die bei dem Heere, bei der Flotte, bei der Militär= oder Marineverwal-
tung Dienst tuenden oder als Militärpersonen bei den Verwaltungen
in den besetzten feindlichen Gebietsteilen beschäftigten oder im Sanitäts-
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