Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 223. * 
. 9 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 24. Dezember 1917. 
Inhalt. 
I. Abteluung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gewährung laufender Kriegsbeihilfen 
an Beamte im Ruhestande und an Witwen von Beamten und Ruhe- 
gehaltsempfängern. 
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 21. Dezember, betreffend die Gewährung laufender 
Kriegsbeihilfen an Beamte im Ruhestande und an Witwen von Beamten und 
Ruhegehaltsempfängern. 
ach Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und mit Zu- 
stimmung der Stände werden den Beamten im Ruhestande und den Witwen 
von Beamten und Ruhegehaltsempfängern laufende Kriegsbeihilfen nach fol- 
#genden Bestimmungen gewährt: 
J. 
1. Vom 1. Oktober 1917 ab bis auf weiteres erhalten 
a) die im Ruhestande lebenden, in der landesherrlichen oder landes- 
herrlich-ständischen Verwaltung festangestellt gewesenen Beamten 
sowie 
b) die im Ruhestand lebenden früheren Lehrer an den Domanial= 
fleckenschulen und den Domaniallandschulen 
mit einem gesamten Ruhegehalt aus dem Zivildienst bis zu 
6000 einschließlich eine laufende Kriegsbeihilfe von jährlich 
300 4. 
342
	        
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