Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

1594 Nr. 224. 1917. 
Die nicht zum Armeekorps gehörenden Unteroffiziere und Mannschaften. 
... , , korp - - gelt 
als kommandiert und bleiben im Etat ihrer Anterossiter Spätere. chastensge ben 
Personals bleibt vorbehalten. Es ist beabsichtigt, bei Einrichtung weiterer Überwachungs- 
stellen die Kommandierten durch Angehörige des Korpsbereichs auszutauschen. 
Hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Überwachungsstellen sind die Außenkommandos 
dem Kriegsministerium, von dem sie alle Anweisungen und Aufträge erhalten, unter- 
stellt und zu unmittelbarem Verkehr mit der Eisenbahn-Abteilung des Kriegsministe- 
riums befugt. Die stellvertretenden Generalkommandos sind jedoch berechtigt, Sonder- 
aufträge, soweit sie den Nach= und Abschubverkehr der dem betreffenden Außenkommando- 
zugeteilten Armee betreffen, zu erteilen. Von solchen Fällen wird um Mitteilung an 
die Eisenbahn-Abteilung des Kriegsministeriums ersucht. 
Zunächst werden folgende Außenkommandos eingerichtet: 
« Außenkommando Nr. 1 in Königsberg, 
„ „ 2 in Stettin, 
3 in Breslau, 
4 in Düsseldorf, 
» „ 5 in Cöln, 
„ „ 6 in Mannheim, 
. » „ 7 in Straßburg. .. . 
Die Außenkommandos werden ihren Dienst am 24. d. Mts. beginnen; sie haben 
ihre Adresse dem Post= und Telegraphenamt am Orte mitzuteilen. Als abgekürzte 
rahtadresse iß allgemein „Schubpol“ anzumelden. 
Alle in Betracht kommenden Stellen des Korpsbereichs werden angewiesen, durch 
weitgehendes Entgegenkommen die Überwachungskommandos in ihrer Aufgabe zu 
unterstützen und alle Diebstähle und Beraubungen von Nach= und Abschubgütern mög- 
lichst umgehend den Außenkommandos anzuzeigen. 
V. s. d. st. G. 
v. Voß. 
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„ 
II g. Nr. 157 557/112 063. Nr. 2065. Altona, den 24. Oktober 1917. 
Kach= und Kbschubüberwachungsstellen. 
(Krm. v. 4. 10. 17 Nr. 16 Pol. A. E. — KVBl. Nr. 1611/17.) 
Die vom 22. Oktober 1917 ab mit ihrer Tätigkeit beginnende polizeiliche Über- 
wachungsstelle hat ihr Geschäftszimmer in Altona, Herderstraße 181, Fernsprecher 
Gr. 3 Nr. 4107, Führer Lt. d. Ldw. Steen, E.-Landw.--Inf.-Regt. 31, Geschäftszeit 
von 9—4 Uhr. 
Da weitgehende Zusammenarbeit mit allen Behörden und Dienststellen und per- 
sönliche Fühlungnahme mit deren Leitern unbedingt erforderlich ist, wird darauf hin- 
Fewielen, diesem Überwachungskommando in jeder Weise entgegenzukommen und ihre 
chwierige Aufgabe zu unterstützen, sowie alle Diebstähle und Beraubungen von Nach- 
und Abschubgütern möglichst umgehend der polizeilichen Nach= und Abschubüberwachungs- 
stelle Altona anzuzeigen. 
v. Falk. 
  
 
	        
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