Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

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Ausfertigung  der  Verleiß  ungeurlundt  über  einen  verstuften
Erbstolln..  .  .  ..  ..  bis

Verleihung  oder  Ueberlassung  von  Wassern,  einschließlich  des
Eintrags  in  das  Wasserlehnbuch,  von  einem  Lachterrade  oder
weniger

von  jedem  Lachterrade  oder  weniger  über  das  erste  Lachterrad

Ausfertigung  der  Urkunde  über  Verleihung  oder  Ueberlassung
von  Wasser.

Jede  Abschreibung  eines  ganz  oder  theilweise  aufgegebenen  oder
entzogenen  Bergbaurechts  im  Lehnbuche

Einladung  zu  einer  Gewerkenversammlung.

Abhaltung  einer  Gewerkenversammlung,  einschließlich  des  Pro—
tocolls

Bekanntmachung  vor  einer  vorzunehmenden  Grubenvorstandswahl

Patent  zur  Abstimmung  über  eine  Wahl  oder  sonst  einen

gewerkschaftlichen  Gegenstand

Bestellung  eines  Officialbevollmächtigten  und  Bekanntmachung
deshalb

 

2  Thlr.

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—  Nagr.,

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