238 Nr. 35. 1917.
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über sie nichtig sind, soweit sie nicht ausdrücklich auf Grund der folgenden Anordnungen
oder etwa weiterhin ergehender Anordnungen erlaubt, werden. Den rechtsgeschäftlichen
Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder
Arrestvollziehung erfolgen.
Trotz der Beschlagnahme sind Veränderungen und Verfügungen zulässig, die mit
Zustimmung der mit der Durchführung der Bekanntmachung beauftragten Behörden
(iehe § 8) erfolgen. Die „Befugnis zum einstweiligen Weitergebrauch der beschlagnahmten
Gegenstände bleibt unberührt. 6
§s 7.
Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der beschlagnahmten Gegenstände.
Die von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände unterliegen, unbeschadet aller
bisher erstatteten Meldungen, der Meldepflicht durch den Besitzer. Sie werden durch
besondere an den Besitzer gerichtete Anordnungen enteignet werden. Sobald ihre Enteig-
nung angeorde. ist, sind sie, soweit erforderlich, auszubauen und an die Sammelstellen
abzuliefern.
Die enteigneten Gegenstände, die nicht innerhalb der in der Enteignungsanordnung
vorgeschriebenen Zeit abgeliefert sind, werden auf Kosten der Ablieferungspflichtigen
zwangsweise abgeholt wechen.
5 8.
Durchführung der Bekanntmachung.
Mit der Durchführung dieser Bekanntmachung= werden #diefelber Kommunal“
verbäude beauftragt, denen bereits die Durchführung der Bekanntmachung M. 1/10.
16. K. R. A. vom 1. Oktober 1916, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und
Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwillige Ablieferung
von anderen Zinngegenständen, übertragen worden ist.
Diese erlassen auch die Ausführungsbestimmungen hhinsichtlich der Meldepflicht,
Ablieferung und Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände.
5 9.
Übernahmepreis.
Der von den beauftragten Behörden zu zahlende ubernahmepreis wird auf
7,00 für jedes Kilogramm Aluminium ohne Beschläge") und
5,60 = für jedes Kilogramm Aluminium mit Beschlägen“
festgesetzt. Diese übernahmepreise enthalten den Gegenwert für die abgelieserten Gegen-
stände einschießlich aller mit der Ablieferung verbundenen Leistungen, wie Ausbau und
Ablieferung bei der Sammelstelle. «
Ablieferer, die mit dem vorbezeichneten Übernahmepreis nicht einverstanden sind,
haben dies sogleich bei der Ablieferung zu erklären. In Fällen, in denen eine gütliche
») Unter Beschlägen sind Ringe, Stiele, Griffe und Versteifungen aus anderem Material als
Aluminium verstanden. Das Entfernen der Beschläge vor der Ablieferung ist gestattet.