Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

238 Nr. 35. 1917. 
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über sie nichtig sind, soweit sie nicht ausdrücklich auf Grund der folgenden Anordnungen 
oder etwa weiterhin ergehender Anordnungen erlaubt, werden. Den rechtsgeschäftlichen 
Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder 
Arrestvollziehung erfolgen. 
Trotz der Beschlagnahme sind Veränderungen und Verfügungen zulässig, die mit 
Zustimmung der mit der Durchführung der Bekanntmachung beauftragten Behörden 
(iehe § 8) erfolgen. Die „Befugnis zum einstweiligen Weitergebrauch der beschlagnahmten 
Gegenstände bleibt unberührt. 6 
§s 7. 
Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der beschlagnahmten Gegenstände. 
Die von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände unterliegen, unbeschadet aller 
bisher erstatteten Meldungen, der Meldepflicht durch den Besitzer. Sie werden durch 
besondere an den Besitzer gerichtete Anordnungen enteignet werden. Sobald ihre Enteig- 
nung angeorde. ist, sind sie, soweit erforderlich, auszubauen und an die Sammelstellen 
abzuliefern. 
Die enteigneten Gegenstände, die nicht innerhalb der in der Enteignungsanordnung 
vorgeschriebenen Zeit abgeliefert sind, werden auf Kosten der Ablieferungspflichtigen 
zwangsweise abgeholt wechen. 
5 8. 
Durchführung der Bekanntmachung. 
Mit der Durchführung dieser Bekanntmachung= werden #diefelber Kommunal“ 
verbäude beauftragt, denen bereits die Durchführung der Bekanntmachung M. 1/10. 
16. K. R. A. vom 1. Oktober 1916, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und 
Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn und freiwillige Ablieferung 
von anderen Zinngegenständen, übertragen worden ist. 
Diese erlassen auch die Ausführungsbestimmungen hhinsichtlich der Meldepflicht, 
Ablieferung und Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände. 
5 9. 
Übernahmepreis. 
Der von den beauftragten Behörden zu zahlende ubernahmepreis wird auf 
7,00 für jedes Kilogramm Aluminium ohne Beschläge") und 
5,60 = für jedes Kilogramm Aluminium mit Beschlägen“ 
festgesetzt. Diese übernahmepreise enthalten den Gegenwert für die abgelieserten Gegen- 
stände einschießlich aller mit der Ablieferung verbundenen Leistungen, wie Ausbau und 
Ablieferung bei der Sammelstelle. « 
Ablieferer, die mit dem vorbezeichneten Übernahmepreis nicht einverstanden sind, 
haben dies sogleich bei der Ablieferung zu erklären. In Fällen, in denen eine gütliche 
») Unter Beschlägen sind Ringe, Stiele, Griffe und Versteifungen aus anderem Material als 
Aluminium verstanden. Das Entfernen der Beschläge vor der Ablieferung ist gestattet.
	        
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