Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

248 Nr. 35. 1917. 
Beispiel: Der Höchstpreis für Dreizylinder-Abfallgarn i6/, ebleicht 
Kreuzspulen, das auf Grund eines Spinnerlauhiusscheinaus 
1. Februar 1917 gesponnen worden ist, berechnet sich wie folgt: 
16/1 Dreizylinder-Abfallgarn roh auf Kops (Preistafel 2, Va) 3,25 Mark 
40 v. H. Zuschlag 1,30 
........ / u 
Zwirnlohn 
................. 0,64 „ 
Bleichzuschlag? 
a) Gewichtsverlust 7 v. H9. 0836 
b) Bleichlon . ........... ".0,20 
Höchstpreis 5.75 Mark. 
Artikell II. 
- 4 Abs. 6 der Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Baumwollspinnsio 
und Sn 6 derne Nr. W. II. 1800/2. 16. ein aisnt folgende wossihinm se 
Ballenpackung ist ffrei. Für Kisten dürfen die Gestehungskosten nicht über- 
schritten werden. « 
Artikel III. 6 
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. März 1917 in Kraft. 
Altona, den 1. März 1917. 
Stellvertr. Generalkommando IK. Armeekorps. 
v. Falck, 
General der Infanterie. 
6) Bekanntmachung vom 1. März 1917, betressend Bestandserhebung und 
Beschlagnahme von Korkholz, Korkabfällen und den daraus hergestellten Halb- 
unb Fertigfabrikaten. 
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Bestandserhebung 
und Beschlagnahme von Korkholz, Korkabfällen und den daraus hergestellten 
Halb= und Fertigfabrikaten, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser An- 
ordnung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu 
überwachen. 
Schwerin, den 1. März 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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