Ar. 44. 291
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 12. März 1917.
Inhalt:
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bekanntmachung des Präsi-
denten des Kriegsernährungsamtes vom .26. Februar d. J. über die
Verfütterung von Hafer an Ochsen und Zugkühe während der Früh-
jahrsbestellung. (2) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme der
deutschen Schafschur. (31 Bekanntmachung, betreffend Bestrafung der
Beihilfe zur Fahnenflucht. (4) Bekanntmachung, betreffend Kriegs-
reifeprüfungen an den höheren Lehranstalten.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 6. März 1917 zur Ausführung der Bekanntmachung
des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes vom 26. Februar d. Is. über die
Verfütterung von Hafer an Ochsen und Zugkühe während der Frühjahrs-
bestellung.
Zur Ausführung der Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegsernährungs-
amts vom 26. Februar d. Is. über die Verfütterung von Hafer an Ochsen und
Zugkühe während der Frühjahrsbestellung (ReBl. S. 191) wird hiermit fol-
gendes bestimmt: —
Zuständige Behörde ist die Spezialkommission zur Beschaffung der Land-
lieferungen im Kriege in Schwerin. ·
Schwerin, den 6. März 1917.
Großherzoglich. Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.