Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

348  Nr.  51.  1917.

81.
Der  Absatz  von  Seemuscheln,  die  in  den  im  §  2  bezeichneten  Küstengebieten  gelandet
  werden,  darf  nur  mit  Genehmigung  der  nach  §  2  zuständigen  Stelle  erfolgen.
Diese  Vorschrift  findet  keine  Anwendung  auf  den  Weiterabsatz  von  Seemuscheln,
die  mit  der  Genehmigung  der  zuständigen  Stelle  abgesetzt  sind.

*  2.
Als  zuständige  Stelle  im  Sinne  des  §  1  werden  bezeichnet  für  Seemuscheln,  die
gelandet  werden  im  Gebiet:
.  der  schleswig-holsteinischen  Ostsee=  die  Schleswig-Holsteinische  Fischhandelsküste
  gesellschaft  m.  b.  H.  in  Kiel,

—4

der  schleswig-holsteinischen  Westküste,  die  Schleswig-Holsteinische  Kriegs-Schalder
  nordfriesischen  Inseln  und  des  tier-Gesellschaft  m.  b.  H.  in  Büsum,
Nordufers  der  Elbe  mit  Ausnahme
des  Stadtgebietes  von  Hamburg  und

tona

3.  des  Südufers  der  Elbe,  im  Stadt=  die  Muscheleinkaufs-Genossenschaft  e.  G.  m.
gebiet  von  Hamburg  und  Altona  se.—  b.  H.  in  Cuxhaven,
wie  an  der  Nordseeküste,  von  der  Elbmündung
  bis  Kappel  (Bezirk  Stade)

von  Kappel  (Bezirk  Stade)  bis  zur  die  Muschelvertriebsgesellschaft  „Unterweser"
Grenze  der  oldenburgischen  Amter  m.  b.  H.  in  Geestemünde,
Jever  und  Varel

l  von  der  Grenze  der  oldenburgischen  die  Fisch=  und  Muschel-Vertriebsgesellschaft
Amter  Jever  und  Varel  bis  zur  hol-  „Ostfriesland“  m.  b.  H.  in  Norden.
ländischen  Grenze

 

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60  3.
Wer  Zubereitungen  von  Seemuscheln  (Seemuschelkonserven)  herstellt,  darf  die
Zubereitungen  nur  mit  Genehmigung  der  Überwachungsstelle  für  Seemuscheln  oder
mit  Genehmigung  der  nach  §  4  zuständigen  Stelle  absetzen.

*  4.
Als  zuständige  Stellen  im  Sinne  des  §  3  werden  für  Hersteller,  deren  gewerbliche
Niederlassung  liegt  im  Gebiete:

1.  der  Provinz  Ostpreußen  das  Stellvertretende  Generalkommando  des
I.  Armeekorps  in  Königsberg,