Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 58. 1917. 391 
ierzu gehört auch Schuhwerk aus Lackleder mit schwarzen oder farbigen Leder- 
oder koffkinspen. 
Warengattung V: Reitstiefel aller Art. 6 
Warengattung VI: Tanzschuhe, Gesellschaftsschuhe; Luxushausschuhe und Luxus- 
pantoffeln, 
a) für Männer in allen Größen, 
b) für Frauen in allen Größen, 
e) jür Knaben und Mädchen (Größe Nr. 36—39), 
d) für Kinder (Größe Nr. 27—35), 
e) für Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner). 
Hierzu gehören im wesentlichen Tanzschuhe und Gesellschaftsschuhe aus Leder und 
Stoffen aller Art mit leichter gewendeter Sohle und Holzabsätzen, ferner Hausschuhe 
oder Pantoffeln mit Absätzen von mehr als 3 cm Höhe aus Seide, Atlas, Brokat, 
Sammet, Lackleder (nicht Lacktuch) oder Wildleder (Sämischleder). 
Warengattung VII: Sandalen aller Art, 
a) für Männer in allen Größen, 
b) für Frauen in allen Größen, 
c) für Knaben und Mädchen (Größe Nr. 36—39), 
4) für Kinder (Größe Nr. 27—35), 
e) für Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner). 
Warengattung VIII: Hausschuhe und Pantoffeln aller Art, soweit nicht unter Waren- 
gattung VI bereits genannt, 
a) für Männer in allen Größen, 
b) für Frauen in allen Größen 
c) für Knaben und Mädchen (Gräße Nr. 36—39), 
d) für Kinder (Größe Nr. 27—35), 
s) für Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner). 
Warengattung IX: Straßen= und Sportschuhe aus Stoffen aller Art, 
a) für Männer in allen Größen, 
b) für Frauen in allen Größen, 
3 für Knaben und Mädchen (Größe Nr. 36—39), 
4) für Kinder (Größe Nr. 27—35), 
e) für Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner). 
*5 -2. 
Am Ende eines jeden Monats ist das Lagerbuch abzuschließen und der Zugang 
und Abgang des verflossenen Monats nebst dem verbleibenden Bestand bis zum 5. des 
nächsten Monats auf den von der Reichsbekleidungsstelle vorgeschriebenen Vordrucken 
der Reichsbekleidungsstelle, volkswirtschaftliche Abteilung, Berlin W. 50, Nürnberger 
Platz 1, zu melden. Die zur Meldung erforderlichen Vordrucke sind von der zuständigen 
amtlichen Handelsvertretung zu bezichen, von der auch die Lagerbücher bezogen werden 
nnen.
	        
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