Nr. 61. 45
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 2. April 1917.
I. Abteilung.
II. Abteilung.
Inhalt:
(Nr. 11.) Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 17. April
1903, betreffend die Pferdevormusterung und die Beschaffung der Mobll-
machungspferde.
8 Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom
2. März 1917 über die Heranziehung der Jugend zu landwirtschaft-
lichen Arbeiten. (2) Bekanntmachung, betreffend Vergütungssätze für
Naturalverpflegung. (3) Bekanntmachung über Salzgemüse und Gurken.
(4) Bekanntmachung, betreffend Freigabe der Schmalspurbahn Neu-
bukow Ow—Bastorf für den öffentlichen Güterverkehr. (5) Bekannt-
machung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung vom 6. Februar
1915 zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise. (6) Bekannt-
machung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise. (7) Be-
kanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Reichskanzlers vom
13. März 1917 über den Verkehr mit ausländischem Mehl. (8) Bekannt-
machung, betreffend die Einrichtung einer Landeskohlenstelle.
I. Abteilung.
(Nr. 11.) Verordnung vom 30. März 1917 zur Abänderung der Verordnung
vom 17. April 1903, betreffend die Pferdevormusterung und die Beschaffung
der Mobilmachungspferde.
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg.
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
Wir verordnen nach verfassungsmäßiger Beratung mit Unseren getreuen
Ständen:
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