Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

532 Nr. 75. 1917. 
Reines Schweineschmalls Feifund -X 2,20, 
Geräucherte Mettwurst .. „ „ 2,80, 
1171 ..„ „ 2020, 
Gekochte Mettwurst SII„ 1,,80, 
„ I „ „ 140, 
Leberwurst 1 „„ „ 2.—, 
,, ,,,,1,50, 
«·-,«·« «1-10.- 
Rotwursi l kBraunschweIgey .«....»,,1,80, 
Sächsi ische) « -··· « „ 1,20, 
Schiͤlenws .. ...«.... ,,,,2,—, 
Bratwurst ........-.. ,,,,1,80,« 
Frische Iiwurtt ......»... ,,«1,—, 
Grützwurst . ....·,,,,0,80, 
Kohlwurst (Lun enwurst) .. ,,,,1,50, 
Brühwurst I Ostener Jauersche usw) .. ,,,,1,8(), 
« » «-· « 1111401 
Pkcßkopfr ..-.........,,,,2,—, 
II.-.. . ,,,,1,30. 
Knochenbeilagen dürfen nicht gegeben werden. .. 
Die Preisfestsetzungen treten sofort in Kraft. Die Bestimmungen vom 7. Juni 
1916 — Rol. Nr. 89 S. 534 f. — werden aufgehoben. 
Schwerin, den 1. Mai 1917. 
Landesbehörde für Volksernährung. # 
Wilbrandt. v. Böhl. Capobus. 
(3) Bekanntmachung vom 26. April 1917, betreffend Erteilung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst an 
Zöglinge der Volksschlullehrerseminare zu Neukloster und Lübtheen, welche die 
Assistentenprüfung bestanden haben. 
In Verfolg der Bekanntmachungen vom 27. Juli 1915 und 18. Juli 1916, 
betreffend Erteilung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Dienst an Zöglinge des Volksschullehrerseminars zu 
Neukloster (Rbl. 1915 Nr. 121) und zu Lübtheen (Rbl. 1916 Nr. 112), wird 
darauf hingewiesen, daß allgemein denjenigen Zöglingen dieser Anstalten, 
welche die Assistentenprüfung in Neukloster oder in Schwerin oder in Lübtheen 
bestanden haben, das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den ein-
	        
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