Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 99. 1917. 691 
IX. Armeekorps zu Altona vom 8. d. Mts., betreffend Zurückstellung von land- 
wirtschaftlichen Arbeitskräften, hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 14. Juni 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgis ches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
IIb . Nr. 107 736. Nr. 1135. Altona, den 8. Juni 1917. 
Furückstellung von landwirtschaftlichen F#beitskräften. 
(Vorgang: K VBl. 17. Nr.. 451 und 722.) 
Zur Herbeiführung einer schnellen und sachgemäßen Heu= und Getreide- 
ernte und zur dringend notwendigen eiligen Durchführung des Frühdrusch- 
verfahrens wird die Zurückstellungsfrist, welche durch KVBl. Nr. 722 von 1917 
allgemein auf den 30. Juni festgesetzt war, bis zum 31. Oktober d. Is. hinausgeschoben, 
wenn nicht in einzelnen Fällen bereits durch das stellv. Generalkommando eine längere 
Befristung befohlen ist oder wird. 
v. Falk. 
 
	        
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