Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

804 Nr. 111. 1917. 
Auszug 
aus der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungs- 
abteilung, betreffend Erzeugerpreise für Obst. 
jVon der Reichsstelle für Gemüse und Obst sind folgende Richtpreise für die Er- 
zeuger von Obst je Pfund (0,50 kg) frei Verladeort festgesetzt worden: 
** Pflaememmmmm ... 
Zwetschen, Hauspflaumen, Hauszwetschen, Muspflaumen, 
Bauernpflaumen, Thüringer Pflaumen, Brennzwetschen 0,10 „ 
Apfel: Gruppen. 09)85„ 
Hierhin gehören: Weißer Winterkalvill, Cox Orangen, 
Gravensteiner, Kanada-Renette, Adersleber Kalvill, Gelber 
Richard, Signe Tillisch, v. Zuccalmaglios Renette, Ananas- 
Renette, Gelber Bellefleur, Schöner v. Boskoop, Landsberger 
Renette, Goldrenette v. Blenheim, Coulons-Renette. 
Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 gerechnet 
werden sollen, die Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin 
für ihre Sorte über mittelgroß und ohne nennenswerte Fehler 
jein- Als Fehler sind insbesondere anzusehen: Unvollständige 
eife, starke Fusikladiumflecke, starke Druckflecke, Wurmstich, 
Stippflecke, Verkrüppelungen oder mißgestaltete Formen. 
Grupe 222 
Diese Gruppe umfaßt sämtliche Apfel, soweit sie nicht unter 
Gruppe 1 genannt sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zur 
Gruppe 1 gehören. Die Apfel müssen aber gepflückt, gut sortiert 
und mittlerer Art und Güte sein. 
Grupe . qg q q... 
Zu dieser Gruppe gehören: Alles Schüttelobst, Ausschuß- 
und Falläpfel sowie Mostäpfel. k 7*“ 
Verkauft ein Erzeuger sein gepflücktes Obst unsortiert, so 
wie der Baum es gegeben hat, aber ohne Fallobst, so kann er 
einen Einheitspreis verlangen, der aber den Betrag von 0,16 „ 
nicht übersteigen darf. 
Birnen: Grupe . 
Diese Gruppe bilden: Gute Luise von Avranches, Köstliche 
von Charneu, Birne v. Tongre, Bose's Flaschenbirne, Dr Jules 
Gupot, Williams Christbirne, Handenponts Butterbirne, Clapps 
Liebling, Diels Butterbirne, Vereins-Dechantsbirne. 
Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 ge- 
hören sollen, die Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für 
ihre Sorte über mittelgroß und ohne nennenswerte Fehler sein. 
Als Fehler sind insbesondere anzusehen: Unvollständige Reife, 
K05 
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