916 Nr. 127. 1917.
Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft.
Schwerin, den 28. Juli 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.
(4) Bekanntmachung vom 31. Juli 1917, betreffend Bestandserhebung von
tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 31. Mai 1916, betreffend
Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen (Rbl. Nr. 84
S. 503), wird nachstehende Nachtragsbekanntmachung des Königlichen stellver-
tretenden Generalkommandos des IX. Armeekorps vom heutigen Tage zu der
Bekanntmachung vom 31. Mai 1916, betreffend Bestandserhebung von tieri-
schen und pflanzlichen Spinnstoffen (Wolle, Baumwolle, Flachs, Ramie, Hanf,
Jute) und daraus hergestellten Garnen und Seilfäden, hiermit zur allgemeinen
Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord-
nung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu
überwachen.
Schwerin, den 31. Juli 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.
Nachtragsbekanntmachung.
Nr. W M. 9976. 17. K.R.A.
zu der Bekanntmachung vom 31. Mai 1916, betreffend Bestandserhebung von
tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen (Wolle, Baumwolle, Flachs, Ramie,
Hauf, Jute) und daraus hergestellten Garnen und Seilfäden Nr. W. M. 57/4.
16. K. R. A.
Vom 31. Juli 1917.
Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit auf Ersuchen des Königlichen Kriegs-
inisteriums mit dem Betnerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß jede Zuwider-