Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 131. 1918. 983 
2 . Die Einlegereien dürfen die Gebinde den Abnehmern nur leihweise überlassen 
gegen ein Pfand von folgender Höhe: - 
für!thringsto1111c..·....·......12,—.-J! 
für.1J2Heringstonne.............. 
für eichene. Speiseöl= oder Schmalzfässer von etwa 150 kg 
Inhalt ... " «1 
« 
. ....,.. ......5,—,,§« 
fürgebrauchteSciucrkraut'-odchurkenfässervonetwa1501cg 
—Onalt...-.......,.......25,—;,» 
filkaxhofte...-....,.........-25,--» 
für ½ Oxhofte 15.— „ 
Sofern die Einlegereien für die Fässer höhere Unkosten haben, dürfen diese der 
Berechnung des Pfandes zugrunde gelegt werden. . 
Bei Rücklieferung der Gebinde in gutem Zustande mit vollständigen Böden, 
Deckeln, Reifen und Stäben frachtfrei Station der Einlegereien ist das für das Ge- 
binde hinterlegte Pfand zurückzuvergüten unter Abzug einer Leihgebühr von monatlich 
bis zu 10 % des Pfandbetrages. Falls die Fässer in mangelhaftem Zustande zurück- 
geliefert werden, dürfen die Einlegereien außer der Leihgebühr einen der Wertminde- 
rung entsprechenden Betrag abziehen. # 
II. Auf die von der Volkswirtschaftlichen Abteilung des Kriegsernährungsamts 
festgesetzten Richtpreise für den Großhandel und Kleinhandel mit eingelegten Früh- 
gurken der Ernte 1918 (Mitteilungen für Preisprüfungsstellen vom 15. Juni und 
1. Juli 1918) wird hingewiesen. · 
III. Konservierte Gurken ausländischer Herkunft dürfen nur mit besonderer Ge- 
nehmigung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, in Berlin abge- 
setzt werden. - 
§2.’ 
Im Sinne dieser Bekanntmachung gelten als 
1. das Gurkenerzeugungsgebiet von Lübbenau: Die Landkreise Kalau, Cottbus 
und Lübben, der Stadtkreis Cottbus, 
2. das Gurkenerzeugungsgebiet von Kalbe: Die Landkreise Halle (Saale), 
Kalbe (Saale), Mersebuͤrg, Wanzleben, der Stadtkreis Halle, 
3. das Gurkenerzeugungsgebiet von Naumburg: Die Landkreise Naumburg 
(Salt) und Quedlinburg, die Stadtkreise Magdeburg und Naumburg 
Saale), 
. das Gurkenerzeugungsgebiet von Culm (Westpreußen): Der Landkreis Culm, 
das Gurkenerzeugungsgebiet von Liegnitz: Die Landkreise Liegnitz, Lüben, 
Jauer, Goldberg-Haynau, Striegau und Steinau, der Stadtkreis Liegnitz, 
6. das Gurkenerzeugungsgebiet von Großengottern: Die Gemeinde Großen- 
gottern mit näherer und weiterer Umgebung, 
7. das Gurkenerzeugungsgebiet von Heldrungen: Die Stabtgemeinde Hel- 
drungen-Unstrut mit näherer und weiterer Umgebung, 
8. die Gurkenerzeugungsgebiete von Süddeutschland: 
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