Nr. 131. 1918. 983
2 . Die Einlegereien dürfen die Gebinde den Abnehmern nur leihweise überlassen
gegen ein Pfand von folgender Höhe: -
für!thringsto1111c..·....·......12,—.-J!
für.1J2Heringstonne..............
für eichene. Speiseöl= oder Schmalzfässer von etwa 150 kg
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für ½ Oxhofte 15.— „
Sofern die Einlegereien für die Fässer höhere Unkosten haben, dürfen diese der
Berechnung des Pfandes zugrunde gelegt werden. .
Bei Rücklieferung der Gebinde in gutem Zustande mit vollständigen Böden,
Deckeln, Reifen und Stäben frachtfrei Station der Einlegereien ist das für das Ge-
binde hinterlegte Pfand zurückzuvergüten unter Abzug einer Leihgebühr von monatlich
bis zu 10 % des Pfandbetrages. Falls die Fässer in mangelhaftem Zustande zurück-
geliefert werden, dürfen die Einlegereien außer der Leihgebühr einen der Wertminde-
rung entsprechenden Betrag abziehen. #
II. Auf die von der Volkswirtschaftlichen Abteilung des Kriegsernährungsamts
festgesetzten Richtpreise für den Großhandel und Kleinhandel mit eingelegten Früh-
gurken der Ernte 1918 (Mitteilungen für Preisprüfungsstellen vom 15. Juni und
1. Juli 1918) wird hingewiesen. ·
III. Konservierte Gurken ausländischer Herkunft dürfen nur mit besonderer Ge-
nehmigung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, in Berlin abge-
setzt werden. -
§2.’
Im Sinne dieser Bekanntmachung gelten als
1. das Gurkenerzeugungsgebiet von Lübbenau: Die Landkreise Kalau, Cottbus
und Lübben, der Stadtkreis Cottbus,
2. das Gurkenerzeugungsgebiet von Kalbe: Die Landkreise Halle (Saale),
Kalbe (Saale), Mersebuͤrg, Wanzleben, der Stadtkreis Halle,
3. das Gurkenerzeugungsgebiet von Naumburg: Die Landkreise Naumburg
(Salt) und Quedlinburg, die Stadtkreise Magdeburg und Naumburg
Saale),
. das Gurkenerzeugungsgebiet von Culm (Westpreußen): Der Landkreis Culm,
das Gurkenerzeugungsgebiet von Liegnitz: Die Landkreise Liegnitz, Lüben,
Jauer, Goldberg-Haynau, Striegau und Steinau, der Stadtkreis Liegnitz,
6. das Gurkenerzeugungsgebiet von Großengottern: Die Gemeinde Großen-
gottern mit näherer und weiterer Umgebung,
7. das Gurkenerzeugungsgebiet von Heldrungen: Die Stabtgemeinde Hel-
drungen-Unstrut mit näherer und weiterer Umgebung,
8. die Gurkenerzeugungsgebiete von Süddeutschland:
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