Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 132. 167 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckhleuburg-Schwerin. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 27. Juli 1918. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Ausreise französischer Zivilpersonen. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Ausstellung von Verbrauchersaatkarten. 
(3) Bekanntmachung, betreffend Erzeugerhöchstpreise für Frühkartoffeln. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 20. Juli 1918, betreffend die Ausreise französischer 
Zivilpersonen. 
achstehende Bekanntmachung des Auswärtigen. Amts wird unter Hinweis 
auf die Bekanntmachung vom 28. Mai d. Is. — Rbl. Nr. 96 — hierdurch 
zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 20. Juli 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 16. Mai 1918 
Nr. 247 verössentlichten Vereinbarungen zwischen der Deutschen und der Französischen 
Regierung über Zivilpersonen vom 26. April 1918 kann denjenigen Zivilpersonen 
französischer Staatsangehörigkeit, die zu irgend einem Zeitpunkt seit Beginn der Feind- 
seligkeiten interniert waren und später ermächtigt worden sind, frei in Deutschland zu 
keben, unter gewissen Bedingungen die Ausreise aus Deutschland gestattet werden. 
Das Nähere ergibt sich aus der bezeichneten Veröffentlichung. 
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