88 ILınpf-Gesetz. Ausfihrungs-Gesetze.
gierung dies zu thun, so wird sic den Landrath und Jen Kreis-Plysikus
mit der Abgrenzung der Kreise und Ernennung der Impf-Aerzte beauftragen;
hat der Kreis es zu thun, so werden die Kreis-Ausschüsse
wiederum den Landrath mit der Ausführung betrauen. Daneben verbleibt
der Regierung ungeschmälert das Ober-Aufsichtsrecht, für welches
durch die Art und Weise, wie die Impflisten geführt werden, ferner
durch den immer zu Gebote stehenden Vergleich der zu impfenden und
und der wirklich mit Erfolg geimpften Kinder eine wirksame Kontrole
gegeben ist. (Dr. Löwe; s. stenogr. Bericht des Abgeordnetenhauses
vom 5. April 1875.)
In der Kommissions-Berathung des Hcrrenhauses wurde die
Regierungs-Vorlage auch redaktionell dahin gcändert, dass die näheren
Bestimmungen über das, was die Kreise, bezw. Gemeinden, als Kosten
tragen sollen, in einem Paragraphen zusammengefasst wurde. Dass zu
diesen Kosten nicht auch die der Impf-Institute*) gerechnet werden
können, folgt aus der Natur dieser Anstalten als Staats-Anstalten. Als
von der einzelnen Gcmeinde zu tragende Lasten wurden mit der Regierungs-Vorlage
übereinstimmend die Bereitstellung geeigneter Lokale
für die Impf- Termine, sowie die Gewährung der bei diesen erforderlichen
Schreibhülfe für den Impf-Arzt anerkannt. Dagegen erachtete
die Kommission es nicht für rathsam, wie der Regierungs- Entwurf
verlangt, spezielle Bestimmuugen über die Remuneration der Impf-Aerzte
zu treffen. Sie hielt dafür, dass durch solche Bestimmungen, namentlich
durch die betreffende Spezialisirung des Entwurfs, einerseits vielfache
Differenzen und Schreibereien hervorgerufen, andererseits aber die Lasten
der Kreise erheblich gesteigert werden würden, während die Remuneration
der Impf-Aerzte bei deren Anstellung ohne Schwierigkeiten zu
beiderseitiger Befriedigung leicht würde geregelt werden können: sollte
wider Verhoffen dies nicht zu erlangen sein, so würde eine gerechte
Ausgleichung durch die Regierung sich erreichen lassen.
In der Debatte wurden diese Gründe damit unterstützt, dass die
Kosten für die Kreise so gering als möglich sein sollten, und das könne
man nur dadurch erreichen, dass die Kreise mit den Aerzten über die
*) In der General-Debatte äusserte sieh Abg. Löwe über die Impf-Institute:
„Dieselben haben in gewöhnliehen Zeiten, wie in den Zeiten einer ausbrechenden
Epidemie, für hinreiehenden Impfstoff zu sorgen, und zwar uieht blos für den Impfstoff
an sieh, sondern für einen guten Impfstoff, und dass dieser gnte Impfstofl nur
dadureh erlangt werden kann, wenn man ihn zeitweise erneuert, d, h. wenn man zeitweise
wieder auf die eigentliehen Kuhpocken zurückkehrt. Das hat aueh die Regierung
früher bei uns hier im Auge gehabt und hat Prämien ausgesetzt, ım an den
Poceken erkrankte Kühe heranzuziehen und von ihnen den Stoff zu entnehmen. Nun
hat aber die Erfahrung gelehrt, dass der beste Weg der ist, gesunde Kühe zu impfen
nnd von diesen geimpften Kühen die Kuhpocken-Lympfe abzunehmen, um sie dann
zum Weiterimpfen zu verbreiten. Wenn man das aber ausführen will, muss mau
wenigstens bei einigen Impf-Instituten Ställe haben, mnss man Warter haben und
Kühe kaufen, die man ja wieder verkanft, wo aber dann kleine Verluste vorkommen
werden, Wie die Regierung diese Zentral-Impf-Institnte für die versehiedenen Provinzen
mit der kleinen Summe von nicht ganz 10,000 Mark, die sie in dem Budget
ssefordert hat, einrichten will, ist mir unverständlieh. Jch will ja nicht kritisiren, so
lange ieh nieht sche, was geleistet wird, aber ich maehe hente sehon daranf anfmerksum,
dass ieh nieht begreife, wie die Regierung mit diesem Gelde auskommen will,
und dass sie eine schwere Verantwortlichkeit anf sieh ladet, wenn sie den Theil des
Gesetzes, dessen Ausführung ihr ganz allein überlassen bleibt, nieht zur Ausführung
bringt im Geiste des Gesetzes.“