1244 Nr 160 1918.
den Pflanzer (Weidenzüchter). Pflanzer im Sinne dieser Bestimmung ist derjenige, der
Weiden auf eigene Kosten als Eigentümer, Nießbraucher oder Pächter des Grund und
Bodens erntet. Für denjenigen, der nicht Pflanzer ist, setzen sich die Höchstpreise aus
den Erunbpreisen zuzüglich eines Aufschlages zusammen, der nicht mehr betragen
arf als
! 20 v. H. bei Grundpreis bis zu 5 & für 50 kg,
15 7 ½ 7½ « « « «
10 7 77 über 15 7 7 50 7
Bei. Wesbensgiher Weidenabfall, Weidenschienen sowie rundgehobelten Weiden-
stäben sind die in der Preistafel des § 12 für diese Gegenstände festgesetzten Grund-
preise die Höchstpreise für den Hersteller der Gegenstände. Für denjenigen, der nicht
Hersteller dieser Gegenstände ist, setzen sich die Höchstpreise aus den Grundpreisen
zuzüglich eines Aufschlages zusammen, der nicht mehr betragen darf als 10 v. H.
Wer nicht Pflanzer oder Hersteller, ist, ist berechtigt, die nachweislich von ihm
verauslagten Kosten für Fracht, An= und Abfuhr (Vorfrach cht) ab Verladestation des
Pflanzers oder Herstellers bis zu seinem Lager neben dem aus Grundpreis und. Auf-
schlag sich ergebenden Höchstpreis in Rechnung zu stellen.
* 12.
Preistafel.
Der Grundpreis darf höchstens betragen:
I. für Naturrohr (Glanzrohr, Stuhlrohr usw.).
1. Naturrohr (Glanzrhbhr, Stuhlrohr), Korbrohr, Malakkarohr
hart und weich Für je 50 kg
a) bis 10 mm Durchmeser 125,00 —
b) über 10 mm Durchmeser 125400 „
2. Peddig (mit und ohne Glanzstellen)
unter 3 mm Durchmessersrsrr 250,00 „
3 3 mum bis 10 mm Durchmeser 200,00,
c) über 10 mm Durchmesser 10000 „
3. Peddig naturhell (gebleicht)
3 unter 3 mm Durchmesser 275,00 „
über 3 mm bis 10 mm Durchmesser 220.,00 „
4. Flechtrohr Nr. 1—6, nicht über 4 mm breit 800, 600 „
5. Rohrschienen (Wickelrohr) über 4 mm breit * 2 mm sart 300, *l «
6. Rohrschienen, Korbschienen .200, 00 „
7. Rohrbast ........ 40 00«
8. Rohrabfall (Bruchpeddig, Peddigenden) . ...2000-
Der Durchmesser wird in der Mitte des Rohres oberhalb des Knotens (also an
der dünnen Stelle) gemessen. .