Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 161. 1249 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogkum Mechlenburg-Schwerin. 
/ Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 21. September 1918. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) TDekanntn chung, betreffend Abänderung der Bestimmung in Ziffer V 
Absatz 1 der Bekanntmachung vom 7. Mai 1917 wegen Gewährung 
laufender Kriegsteuerungsbeihilfen an Beamte usw. (2) Bekanntmachung, 
betreffend Erzeugerhöchstpreise für Mairüben. * 
(1) Bekanntmachung vom 19. September 1918, betreffend Abänderung der Be- 
stimmung in Ziffer V Absatz 1 der Bekanntmachung vom 7. Mai 1917 wegen 
Gewährung laufender Kriegsteuerungsbeihilfen an Beamte usw. 
Die Bestimmung in Ziffer V Absatz 1 der Bekanntmachung vom 7. Mai 1917, 
Rbl. Nr. 76, betreffend die Gewährung laufender Kriegsteuerungsbeihilfen an 
Beamte usw., wird dahin abgeändert, daß vom 1. Oktober d. Is. ab die laufen- 
den Kriegsteuerungsbeihilfen zugleich mit den den Beamten usw. zustehenden 
Gehalten usw. für den entsprechenden Zeitraum zu zahlen sind. Etwaige über- 
zahlungen, z. B. im Falle des Aufhörens der Unterhaltungspflicht gegenüber 
einem Kinde, sind bei der nächsten Zahlung auszugleichen. - 
Die Behörden haben die zahlenden Kassen mit entsprechender Anweisung 
zu versehen. 
Schwerin, den 19. September 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium. 
v. Blücher. L. v. Meerheimb. 
" 262
	        
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