Nr. 161. 1249
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogkum Mechlenburg-Schwerin.
/ Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 21. September 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) TDekanntn chung, betreffend Abänderung der Bestimmung in Ziffer V
Absatz 1 der Bekanntmachung vom 7. Mai 1917 wegen Gewährung
laufender Kriegsteuerungsbeihilfen an Beamte usw. (2) Bekanntmachung,
betreffend Erzeugerhöchstpreise für Mairüben. *
(1) Bekanntmachung vom 19. September 1918, betreffend Abänderung der Be-
stimmung in Ziffer V Absatz 1 der Bekanntmachung vom 7. Mai 1917 wegen
Gewährung laufender Kriegsteuerungsbeihilfen an Beamte usw.
Die Bestimmung in Ziffer V Absatz 1 der Bekanntmachung vom 7. Mai 1917,
Rbl. Nr. 76, betreffend die Gewährung laufender Kriegsteuerungsbeihilfen an
Beamte usw., wird dahin abgeändert, daß vom 1. Oktober d. Is. ab die laufen-
den Kriegsteuerungsbeihilfen zugleich mit den den Beamten usw. zustehenden
Gehalten usw. für den entsprechenden Zeitraum zu zahlen sind. Etwaige über-
zahlungen, z. B. im Falle des Aufhörens der Unterhaltungspflicht gegenüber
einem Kinde, sind bei der nächsten Zahlung auszugleichen. -
Die Behörden haben die zahlenden Kassen mit entsprechender Anweisung
zu versehen.
Schwerin, den 19. September 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
v. Blücher. L. v. Meerheimb.
" 262