Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 162. 1918. 1255 
II. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet der 
Rheinischen Kohlenhandels= und Reeereigesellchaft liegt, eine besondere, nach § 71 
zu beschaffende Einzelmeldekarte an den „Kohlenausgleich, Mannheim“ zu senden, auch 
wenn sie keine Produkte der Rheinischen Kohlenhandels= und Reedereigesellschaft 
verwenden. 
III. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere 
Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten 
sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Dies-bezieht sich auch 
auf die Bezeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer. 
IV. Für Gaskoks ist die unter Absatz 1 Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Ver- 
teilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: „Reichskommissar für die Kohlen- 
verteilung, Abteilung V., Gaskoks, — in Berlin“ zu senden. 
5 6. Amtliche Verteilungsstellen. 
Amtliche Verteilungsstellen sind: 
1. Für Steinkohle *) aus Ober= und Niederschlesien: 
Amtliche Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in Berlin W. 8, 
Unter den Linden 32. 
2. Für Ruhrkohle?): 
Das Rheinisch-Westfälische Kohlen-Syndikat in Essen. 
.Für Steinkohle *) aus dem Aachener Revier: 
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener 
Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen). 
Für. die Steinkohle*) aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerischen 
— 
½0 
alz: 
Amtliche Kohlenverteilungsstelle für das Saarrevier in Saarbrücken 2. 
.Für die Braunkohle x) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme von 
sächsischer Braunkohle ): 4 
Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe 
in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39. 
6. Für die mitteldeutsche Braunkohle 4) (links der Elbe), mit Ausnahme der 
unter 7 genannten: 
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau 
in Halle a. S., Landwehrstraße 2. 
. Für Braunkohle f) aus dem Königreich Sachsen und dem Herzogtum 
Sachsen-Altenburg sowie für böhmische nach Deutschland (außer Bayern) 
eingeführte Kohle und für sächsische Steinkohle): 
Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden. 
8. Für rheinische Braunkohle 1), Braunkohle x) der Grube Gustav bei Det- 
tingen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Groß- 
herzogtum Hessen: ç 
Amtliche Verteilungsstelle für den rheinischen Braunkohlenbergbau i 
Cöln, Unter Sachsenhausen 5/7. 
□O 
— 
3 Auch Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und Kols. 
) Auch Braunkohlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudekoks.
	        
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