Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 163. 1261 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 24. September 1918. 
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gewährung einmaliger Kriegs- 
teuerungszulagen an Beamte, Angestellte und Lehrer. (2) Bekannt- 
machung, betreffend die Gewährung einmaliger Kriegsbeihilfen an 
Beamte im Ruhestande und an Witwen von Beamten und Puhegehalts- 
empfängern. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 20. September 1918, betreffend die Gewährung ein- 
maliger Kriegst gszulagen an Beamte, Angestellte und Lehrer. 
Nach Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und nach Gehör 
des Engeren Ausschusses von Ritter= und Landschaft wird 
den in der. landesherrlichen oder landesherrlich = ständischen Verwal- 
tung fest angestellten Beamten 
und 1. 
ständig gegen- Entgelt beschäftigten Beamten und Angestellten (siehe 
jedoch unter III) · 
sowie 
den Lehrern an den Domanialfleckenschulen und den Domanialland= 
schulen — nicht aber den Schulassistenten — 
sofern sie nicht nur im Nebenamte angestellt sind, ohne Rücksicht auf die Höhe 
des Gehalts, eine einmalige Kriegsteuerungszulage nach folgenden Grund- 
sotzen gewährt: 
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