Nr. 163 1918. 1267
Beispiel VII.
Beamter mit Frau und 3 Kindern, Gehalt 12 000 M
Grundbetrg 250,00 M
1/12 von 12 000 4 = 1000,00
1250,00 4
Zu ermäßigen. auf 1000 M
Dazu 30 v. H. = 300 „
Zu zahlender Betrag —= 1300 4
Beispiek vm.
Unverheirateter Beamter, Gehalt 5000 4
Grundbetrg 2500,00 J+
1/12 von 5000 J. 416
666,67 M
Doavon 70 v. H. — 466,67 M
Zu zahlender Betrag — 467 4#
(2) Bekanntmachung vom 21. September 1918, betressend die Gewährung ein-
maliger Kriegsbeihilfen an Beamte im Ruhestande und an Witwen von
Beamten und Ruhegehaltsempfängern. QW2
Nach Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und nach Gehör
des Engeren Ausschusses von Ritter= und Landschaft werden den Beamten im
Ruhestande und den Witwen von Beamten und Ruhegehaltsempfängern ein-
malige Kriegsbeihilfen nach folgenden Grundsätzen gewährt:
J.
1. Die im Ruhestande lebenden, in der landesherrlichen oder landesherr-
lich-ständischen Verwaltung festangestellt gewesenen Beamten,
owie
die im Rulehed lebenden früheren Lehrer an den Domanialflecken-
schulen und den Domaniallandschulen erhalten eine einmalige Kriegs-
beihilfe von 400 A.
2. Den zuhehaltsemwfängern. die als “ Angestellte
bereits einmalige Kriegst szulagen aus landesherrlichen oder