Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 163 1918. 1267 
Beispiel VII. 
Beamter mit Frau und 3 Kindern, Gehalt 12 000 M 
Grundbetrg 250,00 M 
1/12 von 12 000 4 = 1000,00 
1250,00 4 
Zu ermäßigen. auf 1000 M 
Dazu 30 v. H. = 300 „ 
Zu zahlender Betrag —= 1300 4 
Beispiek vm. 
Unverheirateter Beamter, Gehalt 5000 4 
Grundbetrg 2500,00 J+ 
1/12 von 5000 J. 416 
666,67 M 
Doavon 70 v. H. — 466,67 M 
Zu zahlender Betrag — 467 4# 
(2) Bekanntmachung vom 21. September 1918, betressend die Gewährung ein- 
maliger Kriegsbeihilfen an Beamte im Ruhestande und an Witwen von 
Beamten und Ruhegehaltsempfängern. QW2 
Nach Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und nach Gehör 
des Engeren Ausschusses von Ritter= und Landschaft werden den Beamten im 
Ruhestande und den Witwen von Beamten und Ruhegehaltsempfängern ein- 
malige Kriegsbeihilfen nach folgenden Grundsätzen gewährt: 
J. 
1. Die im Ruhestande lebenden, in der landesherrlichen oder landesherr- 
lich-ständischen Verwaltung festangestellt gewesenen Beamten, 
owie 
die im Rulehed lebenden früheren Lehrer an den Domanialflecken- 
schulen und den Domaniallandschulen erhalten eine einmalige Kriegs- 
beihilfe von 400 A. 
2. Den zuhehaltsemwfängern. die als “ Angestellte 
bereits einmalige Kriegst szulagen aus landesherrlichen oder 
 
	        
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