Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

1414 Nr. 179. 1918. 
(2) Bekanntmachung vom 14. Optober 1918, betreffend Absatz von Dörrobst. 
Nachstehende. in Nr. 239 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Be- 
kanntmachung der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. 
zu Berlin vom 30. September 1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. 
Schwerin, den 14. Oktober 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Mintsterium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
Bekanntmachung 
über den Absatz von Dörrobst. 
Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 
23. Januar 1918 (Rl. S. 46) geben wir hiermit bekannt, daß der Absatz von Dörr- 
obst aus früherer Ernte als der diesjährigen nur noch bis zum 15. Oktober 1918 ge- 
stattet ist. Nach diesem Zeitpunkte darf Dörrobst aus früheren Ernten durch den Er- 
zeuger ebenso wie durch den Handel nicht mehr abgesetzt werden. Nur wer im Jahre 
weniger als 20 Doppelzentner Dörrobst nicht gewerbsmäßig herstellt, bleibt von diesem 
Absatzverbot unberührt. Doch wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß jeder 
weitere Absatz von Dörrobst, welches von solchen Herstellern erworben wurde, unter 
das obige Verbot fällt und strafbar ist, wie jeder Handel mit Dörrobst überhaupt. 
Wer Dörrobst aus früheren Ernten im Besitz hat und es nicht selbst verbrauchen 
will, kann es uns zum Kaufe anbieten. 
Auf das in unserer Bekanntmachung vom 25. Juli 1918 (Reichsanzeiger 180) 
veröffentlichte Absatzverbot für Dörrobst aus der Ernte 1918 wird bei dieser Gelegenheit 
erneut hingewiesen. 
Ausgenommen von den vorstehenden Vorschriften ist der Absatz von Dörrobst 
an die Stellvertretende Intendantur des IX. Armeekorps in Altona und an die Zen- 
trale für die Beschaffung der Verpflegung der Marine in Berlin W. 10, Königin- 
Augusta-Straße 38/42. · 
Als Dörrobst im Sinne dieser Bekanntmachung sind anzusehen getrocknete Apfel, 
Birnen, Pflaumen und Zwetschen sowie jegliches Dörrobst, das getrocknete Früchte 
dieser Arten enthält. 
Berlin, den 30. September 1918. 
Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. 
Dr. Lehmann. Klein.
	        
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