Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 180. 1918. 1427 
b) soweit sie sich auf die ins 5 Ziffer 2 der Bekanntmachung genannten Ab- 
fälle beziehen, an die Kriegsleder-Aktiengesellschaft, Abteilung Chemikalien, 
Berlin W.9, Budapester Straße 11/12, 
I) im übrigen an die Ersatzsohlen-Gesellschaft, Berlin SW. 48, Wilhelmstr. 8, 
zu richten. 
W 14. 
Inkrafttreten. 
Diese Bekanntmachung tritt am 19. Oktober 1918 in Krast. 
Altona, den 19. Oktober 1918. 
Stellvertr. Generalkommando IX. Armeekorps. 
v. Falk, 
General der Infanterie. 
(3) 2. Nachtragsbekanntmachung vom 19. Oktober 1918, betreffend Höchst- 
preise und Beschlagnahme von Leder. 
Die nachstehende 2. Nachtragsbekanntmachung des stellv. Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Höchstpreise und 
Beschlagnahme von Leder, wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des 
unterzeichneten Ministeriums vom 20. Oktober 1917 (Rbl. Nr. 183, S. 1297) 
hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser An- 
ordnung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung zu 
überwachen. 
Schwerin, den 19. Oktober 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
296“
	        
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