Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 11. 85 
egierungs-Blatt 
für das 
Groszhyerzogtum Moelelenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 21. Januar 1918. 
  
    
  
  
Inhalt. 
I. Abteilung. (Nr. 4.) Verordnung, betreffend die Gebühren der Fleischbeschauer und 
Trichinenschauer für die amtliche Untersuchung bei Schlachtungen im 
Inlande. 
  
I. Abteilung. 
(Nr. 4.) Verordnung vom 15. Januar 1918, betreffend die Gebühren der Fleisch- 
beschauer und Trichinenschauer für die amtliche Untersuchung bei Schlachtungen 
im Inlande. 
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
Wir verordnen nach hausvertragsmäßiger Verhandlung mit Seiner König- 
lichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz und nach verfassungs- 
mäßiger Beratung mit Unseren getreuen Ständen über die Gebühren der 
Fleischbeschauer und Trichinenschauer für die amtliche Untersuchung bei 
Schlachtungen im Inlande, was folgt: 
81. 
An die Stelle der Gebührenordnung für die amtliche Untersuchung bei 
Schlachtungen im Inlande in der Anlage zur Verordnung vom 15. Januar 1909 
19
	        
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