Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 191. 1475 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
1 Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 7. November 1918. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Bedingungen für die Lieferung von 
Weißkohlsauerkraut durch den Hersteller. (2) Bekanntmachung, betreffend 
zuckerhaltige Futtermittel. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 2. November 1918, betreffend Bedingungen für die 
Lieferung von Weißkohlsauerkraut durch den Hersteller. 
Nachstehende, in Nr. 259 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Be- 
kanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, G. m. 
b. H. zu Berlin vom 21. Oktober 1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kennt- 
nis gebracht. 
Schwerin, den 2. November 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Bekanntmachung 
betreffend Bedingungen für die Lieferung von Weißkohlsauerkraut durch den Her- 
steller. 
Auf Grund des § 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und 
Obst vom 23. Januar 1918 (RGl. S. 46) wird mit Zustimmung der Verwaltungs- 
abteilung der Reichsstelle für Gemüse und Obst bestimmt: 
310
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.