Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 204. 1528 
Regierungs-Blatt 
Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 21. November 1918. 
  
  
  
Inhalt. 
(1) Bekanntmachung, betreffend Preise für Weißkohlsauerkraut. 
  
(1) Bekanntmachung vom 16. November 1918, betreffend Preise für Weiß- 
kohlsauerkraut. 
Nachstehende, in Nr. 270 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Be- 
kanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung G. m. b. 
H., zu Berlin vom 4. November 1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. 
Schwerin, den 16. November 1918. 
Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
Bekanntmachung 
über Preise für Weißkohlsauerkraut. 
Auf Grund des § 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst 
vom 23. Januar 1918 (RG#Bl. S. 46) wird mit Zustimmung der Verwaltungsabteilung 
der Reichsstelle für Gemüse und Obst bestimmt: 
§ 1. 
Beim Absatz von Weißkohlsauerkraut I. Qualität dürfen folgende Preise nicht 
überschritten werden: 
1. Beim Absatz durch die Hersteller ausschließlich Verpackung 
je Zentner nettor ..... ..21,00Mark. 
Zu diesem Preise ist die Ware frei Verladestation des 
Herstellers zu liefern. 
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