Nr. 209. 1918. 1815
Großherzogtum Baden Bezirksamt Karlsruhe
. . » Heidelberg
„ Kehl
» Offenburg
,, Konstanz
Großherzogtum Hessen Kreis Groß Gerau
." „ Bensheim
Großherzogtum Meck= Aushebungsbezirk Malchin »-«
lenburg-Schwerins Z * Gualch für sämtliche Gemlsearten
Elsaß-Lothringen Bezirk Ober-Elsaß für sämtliche Gemüsearten
9 . 3. Schiedsgerichtsordnung
für Streitigkeiten aus Anlaß von Gemüselieferungsverträgen der Ernte 1919.
§s 1.
Jede Landesstelle, in Preußen jede Provinzial= oder Bezirksstelle für Gemüse
und Obst, errichtet bei ihrer Verwaltungsabteilung ein Schiedsgericht, das in der Be-
setzung von drei Mitgliedern entscheidet. Die Vorsitzenden dieser Stellen berufen die
Mitglieder der Schiedsgerichte. Die Vorsitzenden der Schiedsgerichte müssen zum
Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigt sein. Von den beiden Bei-
sitern muß der eine den Kreisen der Erzeuger, der andere den Kreisen der Verbraucher
angehören. »
Mit Genehmigung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung,
können auch andere geeignete Personen von den Vorsitzenden der Stellen mit dem
Vorsitz im Schiedsgericht betraut werden. «
nur für Möhren
nur für Weißkohl
für sämtliche Gemüsearten
—.—— ——
— » * §2 *
Zauständig für die Entscheidung ist das Schiedsgericht des Verladeorts.
u— « .
* 39 3.
Gegen den Schiedsspruch ist innerhalb einer Woche nach Zustellung Berufung an
das bei der Verwaltungsabteilung der Reichsstelle für Gemüse und Obst eingerichtete
Oberschiedsgericht zulässig, wenn: -·« ·
a) der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 600 A übersteigt,
b) auch bei Streitgegenständen von geringerem Wert, falls das Oberschieds—
gericht feststellt, daß der Streitfall von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Das Oberschiedsgericht besteht aus zwei Mitgliedern der Verwaltungsabteilung
und einem Geschäftsführer der Geschäftsabteilung der Reichsstelle. Ein Mitglied der
Verwaltungsabteilung führt den Vorsitz. Ist an der Streitsache die Geschäftsabteilung
der Reichsstelle als Partei beteiligt, so besteht das Oberschiedsgericht aus drei Mit-
gliedern der Verwaltungsabteilung der Reichsstelle.
331