Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 212. 1557 
Regierungs-Blatt 
Wecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 28. November 1918. 
  
Inhalt. 
(1) Bekanntmachung über die Ablieferung von Tierkörpern an die Abdeckereien. 
(2) Bekanntmachung, betreffend die Unabhängigkeit der Gerichte. (3) Verordnung, 
betreffend Disziplinarstrafen. (4) Bekanntmachung, betreffend Namensänderung der 
Erbpachthufe Neu Bölkow. 
A 
(1) Bekanntmachung vom 23. November 1918 über die Ablieferung von Tier- 
körpern an die Abdeckereien. 
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 17. August v. J. zur Ab- 
änderung der Verordnung über die Verwertung von Tierkörpern und Schlacht- 
abfällen vom 29. Juli 1916 (RBl. S. 715) wird bestimmt, daß auch die 
* Kadaver der verendeten nüchternen Kälber an die Abdeckereien abzuliefern sind. 
Schwerin, den 23. November 1918. 
Mecklenburg-Schwerinsches Staatsministerium. 
Dr. Wendorff. Dethloff. Erdmann. Sivkovich. Starosson 
(2) Bekanntmachung vom 27. November 1918, betreffend die Unabhängigkeit 
der Gerichte. 
Durch die Veränderung der politischen Verhältnisse ist die Zuständigkeit 
der Gerichte nicht berührt. 
Die Unabhängigkeit der Gerichte darf nicht angetastet werden. 
Es ist daher insbesondere unzulässig, wenn seitens eines Arbeiter= und 
Soldatenrats, wie es auswärts vorgekommen ist, angeordnet wird, daß die Ur- 
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