Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

1558 Nr. 212. 1918. 
teile der Gerichte dem Arbeiter= und Soldatenrat zur Genehmigung vorzulegen 
sind. 
Diese Bekanntmachung ist in den Gerichtsgebäuden auszuhängen. 
Schwerin, den 27. November 1918. 
Mecklenburg-Schwerinsches Staatsministerium. 
Dr. Wendorff. Dethloff. Erdmann. Sivkovich. Starosson. 
(3) Verordnung vom 27. November 1918, betreffend Disziplinarstrafen. 
Alle gesetzlichen Vorschriften oder sonstigen Bestimmungen, welche die An- 
w ndung der körperlichen Züchtigung als Disziplinarmittel zulassen, werden hier- 
mit außer Kraft gesetzt. 
Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und tritt mit ihrer Verkündigung in 
Kraft. 
Schwerin, den 27. November 1918. 
Mecklenburg-Schwerinsches Staatsministerium. 
Dr. Wendorff. Dethloff. Erdmann. Sivkovich. Starosson. 
(4) Bekanntmachung vom 25. November 1918, betreffend Namensänderung der 
Erbpachthufe Neu Bölkow. 
Der Erbpachthufe Neu-Bölkow (Erbpachthufe Nr. II in Bölkow) ist unter 
Bezeichnung als Erbpachthof der Name „Koitendorf“ beigelegt worden. 
Schwerin, den 25. November 1918. 
Mecklenburg-Schwerinsche Ministerien 
des Innern. der Finanzen, 
Abteilung für Domänen und Forsten. 
Im Auftrage: Walter. Im Auftrage M. Baller.
	        
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