Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

1580 Nr. 214. 1918. 
G)Bekanntmachung vom 29. November 1918, betreffend die Gewährung ein- 
maliger Kriegsteuerungszulagen an die beim Heere usw. Dienst tuenden 
Beamten usw. 
Um den sich mehrenden Anträgen seitens der im Heeresdienste stehenden 
Beamten-Offiziere auf Zahlung von Kriegsteuerungszuschüssen zu begegnen, 
werden die Behörden aufgefordert, die Berechnungen über die den Beamten 
zustehende einmalige Kriegsteuerungszulage nach der Bekanntmachung vom 15. 
d. Mts., Rbl. Nr. 200 — vgl. die Bestimmung, unter Nr. 15 daselbst — 
nunmehr ungesäumt aufzustellen und vorzulegen, damit jeder Empfangs- 
berechtigte sobald als möglich in den Genuß der Zulage kommt. 
Schwerin, den 29. November 1918. 
Mecklenburg-Schwerinsches Finanzministerium. 
Dethloff.
	        
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