Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  237.  1768
Regierungs-Blatt
Mecklenburg-Schwerin.

Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  31.  Dezember  1918.

 

 

 

Inhalt.
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»  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Unzulässigkeit  der  politischen  Beeinflussung  der

Schüler  und  Schülerinnen  durch  die  Schule.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Zahl
der  Religionsstunden  an  den  Schulen  in  Mecklenburg-Schwerin.  (3)  Verordnung,  betreffend
  die  Steuerpflicht  der  Mitglieder  des  vormals  Großherzoglichen  Hauses  und
den  Fortfall  der  Wittümer  und  Apanagen  derselben.  (4)  Bekanntmachung,  bertreffend
1.  Web-,  Wirk=  und  Strickwaren,  2.  Bekleidungsstücke  für  Heer,  Marine  usw.,  3.  Segeltuche
  usw.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend  Beschlagnahme,  Höchstpreise  usw.

(1)  Bekanntmachung  vom  27.  Dezember  1918,  betreffend  Unzulässigkeit  der
politischen  Beeinflussung  der  Schüler  und  Schülerinnen  durch  die  Schule.
Das  Staatsministerium  weist  darauf  hin,  daß  die  Schule  sich  jeder
politischen  Beeinflussung  der  Schüler  und  Schülerinnen  zu  enthalten  hat.
Schwerin,  den  27.  Dezember  1918.

Mecklenburg-Schwerinsches  Staatsministerium.
Dr.  Wendorff.  Barbasch.  Dethloff.  Erdmann.  Henck.

Sivkovich.  Starosson.

(2)  Bekanntmachung  vom  27.  Dezember  1918,  betreffend  die  Zahl  der  Religionsstunden
  an  den  Schulen  in  Mecklenburg-Schwerin.

Die  Zahl  der  wöchentlichen  Religionsstunden  wird  hierdurch  vom  1.  Januar
  1919  ab  bis  auf  weiteres  für  alle  Schulen  in  Mecklenburg-Schwerin  auf
zwei  festgesetzt.  Die  durch  diese  Bestimmung  frei  werdenden  Unterrichtsstunden

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