Ar. 237. 1768
Regierungs-Blatt
Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 31. Dezember 1918.
Inhalt.
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» (1) Bekanntmachung, betreffend Unzulässigkeit der politischen Beeinflussung der
Schüler und Schülerinnen durch die Schule. (2) Bekanntmachung, betreffend die Zahl
der Religionsstunden an den Schulen in Mecklenburg-Schwerin. (3) Verordnung, betreffend
die Steuerpflicht der Mitglieder des vormals Großherzoglichen Hauses und
den Fortfall der Wittümer und Apanagen derselben. (4) Bekanntmachung, bertreffend
1. Web-, Wirk= und Strickwaren, 2. Bekleidungsstücke für Heer, Marine usw., 3. Segeltuche
usw. (5) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Höchstpreise usw.
(1) Bekanntmachung vom 27. Dezember 1918, betreffend Unzulässigkeit der
politischen Beeinflussung der Schüler und Schülerinnen durch die Schule.
Das Staatsministerium weist darauf hin, daß die Schule sich jeder
politischen Beeinflussung der Schüler und Schülerinnen zu enthalten hat.
Schwerin, den 27. Dezember 1918.
Mecklenburg-Schwerinsches Staatsministerium.
Dr. Wendorff. Barbasch. Dethloff. Erdmann. Henck.
Sivkovich. Starosson.
(2) Bekanntmachung vom 27. Dezember 1918, betreffend die Zahl der Religionsstunden
an den Schulen in Mecklenburg-Schwerin.
Die Zahl der wöchentlichen Religionsstunden wird hierdurch vom 1. Januar
1919 ab bis auf weiteres für alle Schulen in Mecklenburg-Schwerin auf
zwei festgesetzt. Die durch diese Bestimmung frei werdenden Unterrichtsstunden
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