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len mit drei Simpla, die definitive Dominikalsteuer,
mit vier Simpla, die Gewerbe=
und Familiensteuer wie sub
lit. a. erhoben.
e.) In sämmtlichen Kreisen:
Die den Staatsdienern und andern
Angestellten, dann den Quieszenten und
Pensionisten nach der Verordnung vom
8. Junius 1807 obliegenden Wittwenund
Waisenfonds-Beiträge von ihren,
aus den Staatskassen fließenden Bezügen.
Endlich kommen noch:
f.) für die Jahre 1833, 1833 u. 1833
gemäß dem Landrathsgesetze vom 15ten
August 1828 F. 2. Num. 2. — zur
Erhebung: die zur Deckung der nothwendigen,
während der III. Finanzperiode
auf die Kreise hingewiesenen
Ausgaben erfoderlichen vier und ein
sechstel Procent der Steuerprincipal=Summe
oder zwei und ein halber Kreuzer
vom Steuergulden in den sieben
Kreisen dießseits des Rheins, und fünfzig
zwei und ein halb Procent der Steuerprincipalsumme
im Rheinkreise.
*
Die Zollgefälle werden nach dem bestehenden
Vereins-Zolltarif mit Rücksicht
auf die dießfallsigen vertragsmäßigen und
gesetzlichen Bestimmungen und Vorbehalte
erhoben. Die Erhebung der übrigen in-162
direkten Abgaben hat nach den bisherigen
Normen zu geschehen.
9. 10.
Die nach dem Aubsscheidungsgesetze
den Kreisen zugewiesenen Lasten und Fonds
enthält II. A. B.
Die Vertheilung des Gesammt-Kreis=Bedarfs
unter die einzelnen Kreise ist jedoch
nur vorläufig im Sinne des Ausscheidungsgesetzes
und des Budgets vorgenommen;
die General-Uebersicht mie der Tabelle über
die Vertheilung unter die einzelnen Kreise,
wird der nächsten Ständeversammlung Behufs
der definitiven Feststellung als Beilage
II. A. B. des Finanzgesetzes der IV.
Finanzperiode nachträglich zur Prüfung und
Beistimmung vorgelegt werden.
Das unüberschreitcbare Marimum der
Kreisumlagen zu fakultativen Zwecken für
die nächsten drei Jahre 1833, 1833, 1838
wird nach dem bisherigen Sabe auf Ein
und zwei Drictheil-Procent der Steuerprincipalsumme,
oder einen Kreuzer vom Steuer-Gulden
festgesetzt.
Titel IV.
Besondere Bestimmungen.
F. 11.
Dem Ecat für die aktive Armee werden
die Budgetansätze der Naturalien, welche
darunter mit 36,799 Schaͤffel 23 Metzen
Roggen und 94,808 Schäffel 4 Met-