Metadata : Rosenheimer Anzeiger. 64. Jahrngang (64)

Kummer  160

Belanulmschung.

Die  Auszahlung  der  teichsgesetzlichen  Familienunterstügung
  sindet  am  Monsah,  den  75.  1
vormittags  von  8  12  Uhr  und  nachmir.  1.
non  2  4  Uhr;

die  Auszahlung  der  Wohnungszuschüsse  für
den  Monat  Juli  und  der  Zuschüsse  an  die
Invalidenrenter  auf  Rechnung  der  Kriegswohlfahrtspflege
  am
Donnerstag,  den  18.  Juli  vormitt  ags  von
8  12  Uhr  im  großen  Rathaussaale  statt.

Juli  1918.

 

Rosenheim,  den  11.

 

Stadtmägistrat.  19V9
leferung  von  Frühgemäse.
Nach  Bekanntgabe  der  Bayer.  Lebensmittelstelle

(abgedruckt  im  Staatsanzeiger  vom  10.  Juli  Nr.  158  5
hat  die  Reichsstelle  für  Gemüse  unterm  20.  Juni  l.
bestimmt:

8  1.  Rhabarber  darf  nicht  mil  einem  längeren
Alatlansattz  al:  bis  zu  3  zentimeter  in  den  Handel  ge
bracht  werden.  Mairüben,  Möhren  und  Karotten  dür
fen  mit  Kraut  nicht  in  den  Handel  gebrachl  werden.
SZoweil  Mairüben,  Möhren  und  Karotten  von  der  Erzeugerstelle
  auf  kurze  Enksernungen  mit  Fuhrwerk  oder
auf  andere  Weise,  jedoch  nicht  mit  der  Bahn,  an  bie
Absatzsielle,  insbesondere  auf  öfsemliche  Märlie.  befor
dert  werden,  ist  der  Absatz  mit  Kraut  bis  auf  weiteres
zugelassen.

8  2.  Juwiderhandlungen  werden  gemäß  8  16
der  Verordnung  rom  3.  April  1917  mit  Gesängnis,  bio
zu  einem  Jahr  und  mil  Geldstrafe  bis  zu  10  000  Mari
oder  mit  einer  dieser  Strafen  bestraft.

83.  Diese  Verordmung  tritt  mit  dem  Tage  ihret
Vertündung  in  Kraft.

Die  Bestimmungen  der  Bayer.  Lebensmittelstelle
vom  20.  Juni  1918,  wonach  Karotten  mit  Kraut  bis
zum  16.  Juli  1916  in  den  Verkehr  gebracht  werden
dürfen,  sind  aufgehoben  worden.

 

Rosenheim,  den  11.  Juli  1918.
Stebtmenlitrat.  41½
Aufkauf  der  Delfrüchle.
Der  Aufkauf  sämtlicher  Oelfrüchte  (Naps,  Rübsen,

Mohn,  Leondotter.,  Senf,  Leinsamen,  Sonnenblumen  u
Hauf)  im  Bezirke  des  Kommunalverbandes  Nosenheim
Sltadt  ist  von  der  Landessaatstelle  dem  Bauernvereins
lagerhaus  Endorf  in  Endorf  als  Oberaufkläufer  über
tragen.  Dieses  wird  sich  hierbei  des  Unteraufläusers
Firma  J.  A.  Huber's  Söhne,  hier,  bedienen.
Rosenheim,  den  11.  Juli  1918.
Stadtmaglftrat.

Diebstähle
von  Feld=  und  Gortenfrüchten.

Unter  wiederholter  Belanntgabe  der
nachstehenden  Anordnung  vom  4.  Juli  1917
wird  neuerdings  darauf  hingewiesen,  dase
Eutwendungen  von  Feld  u.  Garteufrüch
ten  jeder  Art  verboten  sind  und  unnach
sichtlich  zur  Strafanzeige  ge  bracht  werden.
Unter  die  Anordnung  fällt  auch  das  Gras.
Heu  und  Grummet  auf  den  Wiesen  und  in
den  Anlagen.

Auffrischer  Tat  Betretene  werden  ohne
Rüdsicht  auf  persönliche  Verh  ältnisse  gemaß
  Art.  102  des  Aussührungsgesetzes  zur
Strafprozeßordunng  zur  Verhütung  der
Fortsetzung  der  strafb  aren  Handlung  fest
heommen  und  bie  zu  234  Stunden  polizei.
lich  verwahrt.

Rosenheim,  den  8.  Juli  1918.
Siabimagistrot.

Anordnung:

Mit  Gesängnis  bis  zu  einem  Jahre,  beim  Vorlie
gen  milderder  Umstände  mit  Haft  oder  mit  Geldstrafe
bis  zu  ark  wird,  soweit  nicht  die  Gesetze  eine
eer„  Strase  androhen,  bestraft:

1.  Wer  unbefugt  über  Gärten  oder  Weinberge
oder  vor  beendeter  Ernte  über  Wiesen  oder  besielite
Aecker  geht,  fährt,  reilet  oder  Vieh  treibt;

2.  wer  aus  Gärten,  Weinbergen,  Obstanlagen  oder
Alleen  oder  von  Feldern,  Acckern  oder  Wiesen,.  Garten
fruchte,  Feldfrüchte  oder  andere  Bodenerzeugnisse  von
unbedentendem  Werte  oder  in  geringer  Menge  ent
wen  r

419

 

 

 

 

wer,  abgesehen  von  den  Fällen  der  Zisser  2

ni  Feldfrüchte  oder  andere  Bodenerzeugnisse

von  unbedeulendem  Werte  oder  in  geringer  Menge  zum
alsbaldigen  Verbrauche  entwendet;

4.  wer  es  unterläßt,  Kinder  oder  andere  unter  seiner
Gewalt  slehende  Personen,  welche  seiner  Aufsicht  unterr*:t
  sind  und  ".  feiner  Hausgenossenschaft  gehören,  von

err  Begehung  der  in  Zisser  2  und  3  genannien  Tieblüähle
  abzuhalten.

München,  den  4.  Juli  1917.

Der  Kommandierende  General:  von  der  Tann.

 

Rosenheimer  Anzeiger
Belaunimachung.
Betreff:  Dr.  Geiger'sche  Stipendienstiftung.
Aus  der  Dr.  Geiger’'schen  -tipendienslislung  Rosent

  iim  sind  für  1918  mehrere  Stipendien  an  hiesige  sudlerende

  Bürgersosöhne  latholischer  Konfession  zu  ver-*
  um  Bestätigung  im  Er  oder  Verleihung
  #..  neuen  Stipendiums  sind  b
Dienstag,  den  23.  ds.  Mis.

unter  Vorlage  emes  Vermögens  und  Dürftigkeitszeugnisses
  und  beglaubigter  Abschrift  des  letzten  Studienzeugnisses
  beim  unterfertigten  Sladlmagistrate  einzureichen.


Rosenheim,  den  11.  Juli  1918.

Stadtmaglstrat.  4195

 

Bekanntmachung.
Betreff:  Hoegner'sches  Stipendium.

Der  am  13.  Juli  1902  dahier  veritorbene  Priva
lier  und  frühere  Magistraterat  Zeraphin  Hoegner  hal
für  seine  Vaterstadt  Rosenheim  ein  Stipendium  geitij
let,  das  im  Belrage  von  100.  Mark  heuer  wieder  zu
vergeben  iil.

Um  dieses
lalentvolle
Mittelschule

Stipendium  lönnen  sich  arme,  würdige,
Schüler  einer  humanistischen  oder  lechnischen
oder  höheren  Lehranftall  (Lateinschule.

Gymnasium.  Burgerschule,  Realschule,  Kunfigewerbeschule,
  lechnische  Hochschulc)  ohne  Unterschied  der  Konsession
  bewerben.  Berorzugt  werden  Schüler,  die  eine
höhere  Ausbildung  fur  den  (bewerbesland  und  das
Kunftgewerbe  eritreben.

Gesuche  um  Verleihnn  dieses.  Stipendiums  sind,
belegt  mil  Schul  und  Durftigleilse  n  bis  längstens.

Dienetag,  den  2  4.  d  e#.  Mis.

beim  unterfertigten  innne  einzureichen.

Rosenheim.  den  11.  Juli  1918.
Stadtmagistrat.

Bekanntmachung.

Die  Privatierseheleute  D  a  vid  und  Maria
CEisenmann  von  hier  luben  ein  Kapital  von  5000
Marl  behufs  einer  Stliftung  zur  Umerflützung  armer.
wirklich  bedürftiger,  talemvoller  Bürggersö  welche  fün
ihren  gewerblichen  Beruf  eine  hohere  technische  Aus
bildung  erstreben“,  unler  der  Bedingung  belimmt,  daß
die  Zinsen  hieraus  alljälrlich  verteilt  werden  solien
und  zwar:

)  enlmeder  mit  dem  ganzen  Belrage  an  einen  be
dürstigen.  lalemvollen  Burgersohn  der  Stiadt  Nosen
heim,  welcher  eine  nolutechnische  Schule  besucht,  oder

I.)  in  zmei  Höäliten  an  solche  bedürftige,  lalentroile
Bürgersohne,  die  eine  Renistanl:  (Burgerschule)  mit  gu
tem  Erfolge  besuchen.

Die  Stifter  haben  auedrucklich  bestimmt,  daß  die
Stipendienstiftung  für  Katholiten  und  Protestanten  Gel
lung  haben  soll  in  der  Weise,  daß  bei

)  einmal  ein  Katholik,  das  anderemal  ein  Prolestant,
  bei

b)  zu  gleicher  zeit  ein  Katholik  und  ein  Proteslant
  in  den  Genust  des  Stipendiums  treten.

Gesuche  um  Verleihung  des  Stipendiums  sind  mit
dürftigkeitszeugnis  und  beglaubigter  Abschrift  des  letz
ten  Jahreszeugnisses  belegl.  bis

Dienslag,  den  23.  de.

121

 

Mts.
Stadtmagistrale  einzureichen.
den  11.  Juli  1918.
Stadtmagist"  ##t.

DBelauntmachung.

Aus  der  Jungfrauen  und  Lehrlings  sstiftung  sind  für
das  Jahr  1918  40  Mark  entweder  an  eine  arme  Büt
gjerstochter  oder  Magd  zur  Auostener  oder  an  einen  ar
znen  Bürgerssohn  zur  Erlernung  eine  Handwerks  zu
vergeben.

⅜.  Gesuche  sind  bis  Dien##lag,  den  23.  ds.  Mis.
beim  unterfertigten  Stadlmagistrale  einzureichen.

Rosenheim,  den  11.  Juli  1913.

Stadimaniltrat.

Bekanntmachung.
Betreff:  Verschärftes  Bezugsscheinversahren.

Nach  der  Bekanntmachung  der  Riichsbekleidungsstelle
  vom  26.  6.  1918  sind  mit  Wirlsamleit  vom  30.
Juni  1918  die  Bezugesschein  Prüsung,  und  Ausserti=Jungesilellen
  verpflichtet.  von  den  die  Erteilung  eines
Bezugescheinee  Beantragenden  ausegenommen  bei
Vorlegung  einer  Abgabebescheinigung  schristliche
Beslandsversicherung  zu  fordern,  wenn  der  Antkrag  nicht
bereits  auf  Grund  der  mündlichen  Angaben  abzuweisen
ist.  Anenahmsweise  lönnen  sich  die  Stellen  mit  der
mündlichen  Bestandsversicherung  begungen,  wenn  es  be
lann  oder  von  vornherein  als  sicher  unzunelh  men  ist.  daß
der  Antragsteller  an  Kleidung  und  Wasche  einen  gerin
geren  ale  den  in  der  Bestandöliste  ungelassenen  Höôchs:
bestand  besihzt.

Die  Bemngeschein  Anferligungestellen  sind  serner
verpflichtet,  falle  die  Prüsungs  und  Ausserligungsstelle
Bedenken  gegen  die  Richtigkeil  oder  Vollständigkeit  der
Srisuchen.  Bestandsversicherung  haben,  die  Richtigleit
der  Angaben  durch  eine  als  Verwaltungsmahnahme  an
zusehende  Feststellung  slichprobenweise  nachzuprüfen.

Antragsteller,  welche  wegen  zu  hohen  Bestandes
einen  Bezugsschein  nicht  erhalten  können,  sind  auf  die
Möglichkeit  hinmweisen,  einen  Bezugsschein  gegen  Ab
gabe  gebrauchter  Kleidung  oder  Wäsche  ohne  Bezflandsgaufent
  zu  erlangen.

Nosenheim,  den  10.  Juli  1918.

Stadtmasistrat.

beim  unlerfertigten
Rosenheim,
"-n

1191

119

Sonntag,  14.  Juli  1916

Bekanntmachung.
Betreff:  Die  Freiherr  von  Metlinghsche  Stiftung.
Nachstehend  wird  die  im  bezeichneten  Betresse  er
gangene  höchste  Ministerial  Culschließung  vom  22.  Juni
1918  zur  öffentlichen  Kenninis  gebrachl.
Rosenheim,  den  12.  Juli  1913.

 

Sltáummauirar.  1197

Nr.  16  883.

K.  Staatsministerium  des  Imern  für  Kirchen  und
Schulangelegenheilen.  «
Vetoammachaag

die  Freiherr  von  Metlinghsche  Stiftung  für  Erziehung

von  Knaben  betresfend.

Unter  Bezugnahme  auf  §  6  der  Sayung  der  Frei
herr  von  Meltingsschen  S1##tung  für  Erziehung  von
Knaben  in  München,  abgedruckt  im  Ministerialblalte  fur
Kirchen  und  Schulangelegenheiten  1000  Seile  113  i..
ergehl  die  Aufforderung.  Vewerbungen  um  Eriiehungs
beiträge  mit  den  erforderlichen  Belegen

bie  spateiten?  ?75.  Augus  1013
bei  den  K.  Negierungen,  Kammern  des  Innern,
Zureichen.  .

Riniirlllitbdr.Woran  sehungen  fur  die
gung  zum  Stliftungs  egenusse  wird  auf  &  1  Ahi.  .
und-1der-lnlt.nq  Janung  in  der  Fai#ung  4r  1.  **%
leminacun  vom  5.  Jumi  111  11  (Miz.  Bl.

Sch  Ang.  -.  251)  hingem  icĩen.

Voraus  ssichtlich  werden  eima  elf  Erziehungebeilräge
zu  je.  100.  Marl  zur  Verleihung  lommen  lonnen.
K.  Regierun  gen,  Kammern  des  Junern,
die  eingelommenen  Gesuche  um  Nenverleihung  eine
ziehungebeitrager  nebil  einem  Verzrich
anf  den  Fortgenuß  eiles
ten  in  S  der  Sazung

Lis  ĩpäteitens  September  1013
hierber  vorlegen.  Auch  die  Anwärter  aui  den  Foar
genuß  eines  Erziehungebeilrages  Laven  bezügliche  (#
suche  einzureichen.

Hinsichtlich  der  nach  §  (.  Abf.  I  der
zubrin  igenden  (Hesuchbelege  wird  follende-  bemert:

Die  Einlommene  und  Vrmoöge#leerhällmis  ##9
regeläßin  durch  remamiliche  Beslaligungen  nach:  uwei
sen.  Die  Vorlage  einen  amlärzilichen  veugu  ilies.  uber
die  Goundei  und  Büdnngr  ral  igtit  der  Ki
eines  Leumunds  zeugiise  fur  die  mihee  wird  bir.

ein

2  fIe  an

für  K.  u.

+  Die  wolle:  "
Eru
nisse  der  **'li-'  zwar  r

HHLHHUWUBunder

ZU.

Euljunglsci

       

auf

reiteres  erlassen.  Sien  der  Rorlage  der  #mcher
vSchulsengisin  denugt  die  Vorlage  der  leuten  u.  vor
letzien  Jahres  zengnissen  in  Ur  oder  Abschrift.

Den  Gesuchen  um  B.wililgung
eines  Erzichungobeilrager  int
weisen  über  die  fjorldauernde  Si#finiugs  berechligunn  daletzte
  Jahresschulzeugnis  in  Ur  od.  Abschrift  beizuingen.

München,  den  4  Imi  1916.

der  Fortge:  iuĩies
außer  den  soniigen  Nach

  

.  A.:  Vader.
Stellv.  Generallommando  I1.  Vayerisches  Armerlorpe
Belanntmachung.
Am  2.  Juli  1918  il  eine  Bekanntmachung  betreffend

Bestandverbebung  von  Wi
in  Kraft  getreten.

emut

Die  Bekanntmachung  int  öffenit  ich  angeschlagen  und  *

lann  bei  den  K.  Bezirlsannern  und  Stadtmagittraten  so
wie  bei  den  Handel-  un  Handwerlitummern  eingesehen
merden.

München,  den  2.  Juli  1918.
Der  Der  Kommandierende  General:

Bekauntwachung.
Betreff:  Brenntorf  fur  Winterversorgung.
Interessenten  aus  dem  Kommunalverband  Rosen
heim  Land  wollen  umgehend  ihren  Bedarf  an  Brenntorf
  für  die  Winterversorgung  bei  der  Gemeindeverwal
lung  anmelden.  Anmeldungen  nach  dem  15.  Juli  kön
nen  nicht  mehr  berücksichtigt  werden.

Kommunalverhand  Nosenhein-Cond.

von  der  Tann.

 

 

 

Belanntmachung.
Der  Voranschlag  der  Städt.  Höheren  Kochterschull
mit  Ergiehungsinstitut  für  das  Lahr  lols  lie
dom  Mitiwoch,  den  17.  ds.  W.
an  14  Tage  lang  in  der  Stadtkämmerei  zur  Einsicht  und
allenfallsigen  Erinncrur  gagibe  seilens  d.  r  Umiagen.
oflichtigen  öffentlich  auf.  1212
Rosenhreim,  den  12.  Juli  1918.
Stodimagistrat,

helanntwachung.
Der  lerausch  der  Krankenhauskasse  für  das
Jahr  1918  I
uon  Mimaa  den  17.  de.  Mis.
aun  14  Tage  lang  in  der  Stadtkämmerei  zur  Einsicht  und
ufallsigen  Erinnerungsakgate  seitens  der  Umiagenerkchrigre
  öffentlich  auf.  1203
Rosenheim,  den  12.  Juli  1918.
Stadtmagistrat.

 

 

aarp  fle  ge“  lekte.  Kopfmassage

#ean  en  Kamilien3schc.  Ondulstion.  I/#4=zäpfe
  aus  Natur-Hac.  grosen  Laker.  Anfertleucg

 

 

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