Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Nr.  7029a  6.
Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.

fl.  Staatsministerinm  des  Jnnern.

Der  Pfälzischen  Hypothekenbank  in  Ludwigshafen  a.  Rh.  wurde  die  Genehmigung
erteilt,  innerhalb  der  gesetzlichen  und  satzungsmäßigen  Umlaufsgrenze  nachstehende,  auf  den
Inhaber  lautende,  in  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500,  200  und  100  K  eingeteilte
Schuldverschreibungen  in  den  Verkehr  zu  bringen:

Serie  62  40%  iger,  bis  zum  1.  Januar  1920  nicht  rückzahlbarer  Hypothekenpfandbriefe
im  Betrage  von  10  Millionen  Mark.

München,  den  26.  März  1911.

J.  A.
Staatsrat  v.  Krazeisen.

 

 

Nr.  416  #3§  42.

Bekanntmachung  über  die  Einfuhr  von  Schlachtrindvieh,  Schlachtschafen  und  Schlachtschweinen
aus  Osterreich-Ungarn.

K.  Staatsministerium  des  Innern.

Das  Verbot  der  Einfuhr  von  Schlachtrindern,  Schlachtschafen  und  Schlachtschweinen
aus  den  ungarischen  Sperrgebieten  Nr.  31,  2,  14,  15  und  56  sowie  aus  den  österreichischen
Sperrgebieten  Nr.  XXXIII  und  XXII  (Bekanntmachungen  vom  28.  Oktober,  3.,  10.,
22.  November  1910,  13.  Januar  1911  —  Gl.  1910  S.  1016,  1022,  1027,
1075,  GVBl.  1911  S.  20  —)  wird  aufgehoben.

München,  den  28.  März  1911.
J.  U.

Ministerialrat  Henule.

 

 

Hofdienst-Nachrichten.  haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,
—-  unterm  22.  März  1911  den  Otto  Freihern

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.  von  Bettschart  in  der  Halden  und
Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luit=  den  Theodor  Freiherrn  Tucher  von  Simpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,  melsdorf  zu  K.  Kammerjunkern  zu  ernennen.