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Nr. 7029a 6.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
fl. Staatsministerinm des Jnnern.
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. wurde die Genehmigung
erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den
Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 K eingeteilte
Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:
Serie 62 40% iger, bis zum 1. Januar 1920 nicht rückzahlbarer Hypothekenpfandbriefe
im Betrage von 10 Millionen Mark.
München, den 26. März 1911.
J. A.
Staatsrat v. Krazeisen.
Nr. 416 #3§ 42.
Bekanntmachung über die Einfuhr von Schlachtrindvieh, Schlachtschafen und Schlachtschweinen
aus Osterreich-Ungarn.
K. Staatsministerium des Innern.
Das Verbot der Einfuhr von Schlachtrindern, Schlachtschafen und Schlachtschweinen
aus den ungarischen Sperrgebieten Nr. 31, 2, 14, 15 und 56 sowie aus den österreichischen
Sperrgebieten Nr. XXXIII und XXII (Bekanntmachungen vom 28. Oktober, 3., 10.,
22. November 1910, 13. Januar 1911 — Gl. 1910 S. 1016, 1022, 1027,
1075, GVBl. 1911 S. 20 —) wird aufgehoben.
München, den 28. März 1911.
J. U.
Ministerialrat Henule.
Hofdienst-Nachrichten. haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
—- unterm 22. März 1911 den Otto Freihern
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. von Bettschart in der Halden und
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= den Theodor Freiherrn Tucher von Simpold,
des Königreichs Bayern Verweser, melsdorf zu K. Kammerjunkern zu ernennen.