Nr. 88. 1918. 679
am besten durch Unterbringung in einer Krankenanstalt, in der auch die
Entlaufung am leichtesten zu bewerkstelligen ist. Sie geschieht durch gründliche
körperliche Reinigung nach Anweisung des Arztes (Abseifen des ganzen Körpers
im warmen Bade, Einreiben der Haut mit Läusevertilgungsmitieln und
Bekleidung mit frischer reiner Wäsche). Die getragene Leibwäsche und Kleidung
der Kranken und Verdächtigen muß alsbald desinfiziert werden, entweder im
Dampfdesinfektionsapparate oder in heißer Luft (Backofen) oder durch Auskochen
oder Ausschwefeln. Damit sich bis dahin die an ihnen haftenden Läuse nicht
verbreiten können, werden die Kleidungsstücke zweckmäßigerweise auf einem
mit desinfizierender Flüssigkeit (Kresolwasser) getränktem Tuche abgelegt, das
sofort verknotet wird. Die Kranken bezw. Verdächtigen sind in den nächsten
Tagen zu beobachten, ob sie läusefrei sind, andernfalls ist die Entlausung
zu wiederholen.
Solange die Kranken nicht läusefrei sind, besteht für die sie behandelnden
Arzte und Pflegepersonen große Ansteckungsgefahr, gegen die sich diese nur
dadurch schützen können, daß sie die unmittelbare Berührung mit ihnen mög-
lichst vermeiden und notwendige Hilfeleistungen nur in wasch= und desinfizier-
baren Überkleidern vornehmen, deren Armel= und Beinöffnungen zuzubinden
und durch Heftpflasterstreifen oder durch mit Desinfektionsflüssigkeit getränkte
Binden gegen das Einwandern der Läuse abzudichten sind. Zum Schutze der
Hände und Füße sind Gummihandschuhe und Gummischuhe zu empfehlen.
Die Überkleider sind nach der Berührung der Kranken alsbald abzulegen und
zu desinfizieren, Hände und Gesicht zu reinigen. Pflegepersonen sollen jedes-
mal nach Beendigung des Tagesdienstes ihren Körper gründlich reinigen, was
am besten im Bade geschicht.
Da beim Fleckfieber die Frist zwischen Aufnahme des Krankheitsstoffes
und Ausbruch der Krankheit bis zu 3 Wochen beträgt, während dieser Zeit
der Ansteckungsstoff aber bereits im Blute kreist und daher Läuse ihn über-
tragen können, so ist eine Entlausung aller mit Fleckfieberkranken oder Fleck-
fieberherden in Berührung gewesenen Personen unbedingt geboten, weil unter
ihnen schon Angesteckte sich befinden können. Die Entlausung hat nach den-
selben Grundsätzen zu erfolgen, wie die der Kranken und Verdächtigen.
Ebenso sind die Wohnungen, in denen sich diese Personen befinden, von
Ungeziefer zu befreien, entweder nach den Regeln der Wohnungsdesinfektion
mit Ausschluß der nicht genügend wirksamen Formalindesinfektion oder durch
Ausschwefeln. Der Erfolg der Entlausungsverfahren muß durch Nachprüfung
festgestellt werden, unter Umständen sind sie wiederholt anzuwenden.